Eine Eigentumswohnung lässt sich erst fundiert beurteilen, wenn neben den Objektdaten auch die Unterlagen der Gemeinschaft geprüft wurden. Fordern Sie möglichst früh ein vollständiges Paket an.
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung #
Diese Dokumente bestimmen, wie das Grundstück und das Gebäude aufgeteilt sind. Sie enthalten unter anderem Angaben zu Miteigentumsanteilen, Sondernutzungsrechten, Nutzungsbeschränkungen und möglichen abweichenden Kostenregelungen.
Vergleichen Sie die Dokumente mit dem tatsächlichen Zustand. Wurde etwa ein Raum anders genutzt oder ein Balkon baulich verändert, sollte geklärt werden, ob die Ausführung genehmigt und rechtlich abgesichert ist.
Aufteilungsplan und Wohnflächenangaben #
Der Aufteilungsplan zeigt die Zuordnung der Räume und häufig auch nummerierte Nebenflächen. Prüfen Sie, ob Wohnung, Keller und Stellplatz eindeutig erkennbar sind.
Bei Zweifeln an der angegebenen Wohnfläche sollte die Berechnung angefordert oder fachlich kontrolliert werden. Besonders bei Dachschrägen, Balkonen, Terrassen und ausgebauten Nebenräumen können sich Abweichungen ergeben.
Beschlusssammlung und Versammlungsprotokolle #
Beschlüsse und Protokolle zeigen, mit welchen Themen sich die Gemeinschaft beschäftigt. Relevant sind insbesondere:
- geplante Dach-, Fassaden- oder Heizungssanierungen
- Schäden und wiederkehrende Reparaturen
- beschlossene oder erwogene Sonderumlagen
- Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft
- Änderungen der Hausordnung
- Maßnahmen an Fenstern, Balkonen oder Leitungen
- Zahlungsrückstände und laufende gerichtliche Verfahren
Lesen Sie nicht nur das jüngste Protokoll. Mehrere Jahre vermitteln ein besseres Bild davon, ob Probleme wiederholt vertagt wurden.
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Rücklage #
Der Wirtschaftsplan zeigt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. Die Jahresabrechnung macht sichtbar, welche Kosten tatsächlich entstanden sind. Zusätzlich sollte die Höhe der Erhaltungsrücklage geprüft werden.
Eine hohe Rücklage ist nicht automatisch ausreichend, und eine niedrige Rücklage ist nicht in jedem Fall problematisch. Entscheidend sind Gebäudealter, technischer Zustand und absehbare Maßnahmen. Lassen Sie sich den auf die Wohnung bezogenen Rücklagenanteil sowie bereits beschlossene Finanzierungsschritte erläutern.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer trägt die Kosten der gemeinschaftlichen Verwaltung. Die Verteilung richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie nach wirksamen Vereinbarungen und Beschlüssen. Prüfen Sie daher, welcher Kostenverteilungsschlüssel für die konkrete Einheit gilt.