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CITY IMMOBILIENMAKLER erklärt

Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums zur Verfügung zu stellen.

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, das geliehene Kapital zurückzuzahlen (§ 488 BGB). Die Details eines Darlehensvertrags variieren je nach Verwendungszweck des Darlehens. Es kann bspw. zwischen folgenden Darlehen unterschieden werden:

Immobiliendarlehen

Finanzkauf

Kontokorrentkredit

 

Eine detaillierte Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich folgendermaßen:

 

Sofern die Parteien keinen festen Rückzahlungstermin vereinbaren, wird das Darlehen fällig, wenn eine Partei den Vertrag beendet. Sie müssen innerhalb von drei Monaten kündigen.

Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag nach Ablauf der Zinsbindungsfrist auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Zinsbindungsfrist kündigen (§ 489 Abs. I Nr. 1 BGB), wenn das Darlehen für eine festgelegte Zeitdauer gewährt und der Zinssatz für diese Zeit festgeschrieben ist.

Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag unabhängig von der Zinsbindungsfrist oder der Laufzeit des Darlehensvertrags (§ 489 Abs. I Nr. 2 BGB) nach Ablauf von 10 Jahren unabhängig von der Zinsbindungsfrist oder der Laufzeit des Darlehensvertrags kündigen.

Darlehensnehmer, die ein variabel verzinstes Darlehen aufgenommen haben, können die Verträge mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 489 Abs. II BGB).

Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kann ein Darlehensnehmer ein Darlehen vorzeitig kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der finanzierten und mit einer Grundschuld gesicherten Immobilie hat. Ein berechtigtes Interesse wird vom Gesetz ausdrücklich anerkannt, wenn der Eigentümer seine Immobilie verkaufen will oder muss. Durch die vorzeitige Kündigung des Darlehens durch den Darlehensnehmer erleidet der Darlehensgeber einen Schaden und der Darlehensnehmer wird bestraft (§ 490 Abs. II BGB).

In Ausnahmefällen hat der Darlehensgeber das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers oder der Wert der für das Darlehen gestellten Sicherheiten verschlechtern und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist (§ 490 Abs. I BGB).

 

Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist in den §§ 491 ff BGB geregelt und gesetzlich festgelegt. Der Darlehensgeber, sofern es sich um eine Bank handelt, unterliegt im Rahmen des Vertragsverhältnisses bestimmten Informationspflichten (§§ 491a, 493 BGB).

 

Bei einem Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer (Bank) geschlossen wird, hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht und kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen widerrufen (§§ 495, 355 BGB).

 

In Deutschland muss ein kreditgebendes Institut vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Kreditnehmers prüfen (§ 509 BGB).

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Was versteht man unter einem Darlehen im Immobilienkontext?

Ein Darlehen im Immobilienkontext ist ein finanzielles Agreement, bei dem ein Kreditgeber (oft eine Bank) einem Kreditnehmer (dem Immobilienkäufer) einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung stellt. Dieser Betrag wird genutzt, um den Kauf, den Bau oder die Renovierung einer Immobilie zu finanzieren. Das Darlehen wird über einen festgelegten Zeitraum mit Zinsen zurückgezahlt. Die Konditionen, einschließlich Zinssatz und Rückzahlungsplan, werden im Voraus vereinbart und in einem Darlehensvertrag festgehalten.

Welche Arten von Darlehen gibt es für Immobilien?

Für Immobilien gibt es verschiedene Darlehensarten, die sich nach Zweck und Struktur unterscheiden. Die gängigsten sind:

  • Annuitätendarlehen: Die monatliche Rate, bestehend aus Zins und Tilgung, bleibt über die gesamte Laufzeit gleich.
  • Endfälliges Darlehen: Hierbei werden während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt, die Tilgung erfolgt am Ende in einer Summe.
  • Bauspardarlehen: Dieses wird oft nach einer Ansparphase über einen Bausparvertrag gewährt und zeichnet sich durch günstige Zinsen aus.
  • Förderdarlehen: Staatliche oder landeseigene Banken bieten diese oft vergünstigt für bestimmte Vorhaben wie energieeffizientes Bauen an.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gewährung eines Immobiliendarlehens erfüllt sein?

Um ein Immobiliendarlehen zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bonität: Die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers muss gegeben sein, was häufig durch eine Schufa-Auskunft und Einkommensnachweise geprüft wird.
  • Eigenkapital: Viele Kreditgeber fordern einen bestimmten Anteil an Eigenkapital, üblicherweise zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises.
  • Sicherheiten: Das Darlehen wird meist durch das Grundpfandrecht an der Immobilie abgesichert.
  • Wirtschaftlichkeit: Das Verhältnis von Darlehenshöhe und Immobilienwert muss angemessen sein, und die Belastung durch die Darlehensrate muss tragbar sein.

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