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Hannover im Profil: Was Sie über die niedersächsische Landeshauptstadt noch nicht wussten

Vor allem diejenige, die mit ihren Nachbarn dicht an dicht wohnen oder sich ein Grundstück ohne Abgrenzungen teilen, wissen: Nachbarn sind nicht immer einfach. Häufig kommt es hier zu Streitfällen oder Uneinigkeiten. Manches müssen Sie hinnehmen, aber Sie sind nicht verpflichtet, sich alles gefallen zu lassen. In diesem Beitrag zeigen wir, welches Verhalten Sie nicht akzeptieren müssen und was Sie hierbei tun können.

Zu häufiges Grillen auf dem Balkon

Generell ist das Grillen auf dem Balkon zwar nicht ausdrücklich untersagt, jedoch auch nicht zwangsläufig erlaubt. An welche Regeln sich Mieter hier halten müssen, wird meist im Mietvertrag festgehalten. Auch Ihre Nachbarn müssen diesen Vorschriften nachkommen. Nimmt das Grillen der Bewohner neben Ihnen also überhand und fühlen Sie sich durch den ständigen Rauch belästigt, lesen Sie erst einmal im Mietvertrag nach und sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Wenn Sie zeigen, dass Sie sich gestört fühlen, haben diese vielleicht Verständnis. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, sich an Ihren Vermieter zu wenden, dann droht Ihren Nachbarn eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Mietverhältnisses.

Störungen während der Ruhezeiten

In Deutschland existieren in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern spezielle Ruhezeiten, die jeder Mieter einhalten sollte. Selbstverständlich kann niemand etwas dafür, wenn das Neugeborene nachts anfängt zu weinen oder ein Feueralarm losgeht. Wenn keine besonderen Ruhezeiten im Mietvertrag festgelegt werden, gelten im Allgemeinen die Uhrzeiten von 12-15 Uhr als Mittagsruhe und von 20-07 Uhr als Nachtruhe. Werden Sie hier immer wieder durch lautes Heckenschneiden oder feiernde Nachbarn gestört, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sprechen Sie auch hier am besten zuerst mit den betroffenen Nachbarn, bevor Sie weitere Schritte wie etwa den Zuzug der Polizei in Erwägung ziehen.

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Beeinträchtigungen im eigenen Garten

Der eigene Garten kann beinahe komplett frei genutzt werden. Aber auch hier gibt es Dinge, die Sie sich nicht gefallen lassen müssen. Ragt zum Beispiel ein dicker Ast Ihrer Nachbarn auf Ihr Grundstück, hindert dabei Ihre Pflanzen am Wachsen oder wirft ständig Tannenzapfen ab, können Sie Ihren Nachbarn zur Verantwortung ziehen und ihm eine Frist zur Entfernung des Astes setzen. Dies geht jedoch nur, wenn durch den Ast eine reale Beeinträchtigung entsteht, was zum Beispiel der Fall ist, wenn Ihr Gemüse im Schatten des Baumes nicht wachsen kann.

Wird diese angemessene Frist nicht eingehalten, dürfen Sie den Ast entfernen oder sogar eine Landschaftsbaufirma hierfür beauftragen, wobei Ihr Nachbar die Kosten tragen muss. Achtung: wenn Sie sich dazu entscheiden, den Ast selbst zu entfernen, müssen Sie dies fachgerecht und sauber ausführen, ansonsten hat Ihr Nachbar unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Also vielleicht doch lieber der Gärtner.

Wenn es hart auf hart kommt

Nicht jede kleine Streitigkeit mit den Nachbarn muss vor Gericht oder durch die Polizei geklärt werden. Uneinigkeiten sind normal und können meist durch Gespräche aus der Welt geschafft werden. Was aber, wenn Sie mit Ihrem Nachbarn regelrecht im Krieg liegen und sich regelmäßig falsche Beschuldigungen oder Beleidigungen anhören müssen? Kommt es wirklich zu solchen Extremsituationen und kann kein sachliches Gespräch entstehen, steht es Ihnen frei, eine Anzeige zu erstatten, zum Beispiel wegen Beleidung oder Verleumdung.

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