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Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade – das müssen Sie rechtlich beachten

In der Weihnachtszeit werden Gärten, Häuser und Straßen hell beleuchtet. Aber nicht jedes weihnachtliche Licht können Sie ohne weiteres verwenden, auch hier gelten gesetzliche Regelungen. Worauf Sie bei Weihnachtsbeleuchtung an Ihrer Fassade oder in Ihrem Außenbereich achten sollten, um Ärger mit den Nachbarn oder dem Gesetz zu vermeiden, können Sie hier nachlesen.

Auch bei Licht gelten Ruhezeiten

Vor dem Gesetz wird Licht ebenso als Immission, also als schädliche Umwelteinwirkung, betrachtet, wie beispielsweise Abgase. Vorgeschrieben ist hier eine sogenannte Duldungspflicht, die besagt, dass Licht zu notwendigen Zwecken, zum Beispiel durch die Nachbarn, geduldet werden muss. Darüber hinaus sind Ihre Nachbarn jedoch nicht verpflichtet, Ihre Außenbeleuchtung uneingeschränkt zu akzeptieren, da dies als Ruhestörung gewertet werden kann. Achten Sie also bei der Installation Ihrer Beleuchtungseinrichtungen, dass beispielsweise zwischen 22 und 6 Uhr kein helles Licht an der Fassade oder im Garten leuchtet. Solange Ihre Nachbarn sich nicht nur Ihre Weihnachtslichter gestört fühlen, sollten Ihnen keine Konsequenzen drohen.

Sicherheit geht vor

Selbstverständlich müssen Sie als Mieter oder Hauseigentümer dafür sorgen, dass durch Ihre Beleuchtung keine Gefahren entstehen, denn schließlich haften Sie im Zweifelsfall für Schäden oder Verletzungen. Möchten Sie beispielsweise leuchtende Rentiere oder Sterne an Ihrer Fassade anbringen, müssen diese ausreichend gesichert sein, um auch bei stürmischem Wetter oder starkem Wind nicht herunterzufallen. Wird durch eine mangelhafte Sicherung beispielsweise ein Auto beschädigt oder ein Kind verletzt, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Regeln Ihrer Gemeinde beachten

Selbstverständlich müssen Sie als Mieter oder Hauseigentümer dafür sorgen, dass durch Ihre Beleuchtung keine Gefahren entstehen, denn schließlich haften Sie im Zweifelsfall für Schäden oder Verletzungen. Möchten Sie beispielsweise leuchtende Rentiere oder Sterne an Ihrer Fassade anbringen, müssen diese ausreichend gesichert sein, um auch bei stürmischem Wetter oder starkem Wind nicht herunterzufallen. Wird durch eine mangelhafte Sicherung beispielsweise ein Auto beschädigt oder ein Kind verletzt, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Halten Sie sich an den Mietvertrag

Wenn Sie zur Miete wohnen, gelten für Sie, neben den Regeln des Bundes und der Gemeinde, zusätzlich die Vorgaben, welche in Ihrem Mietvertrag festgehalten sind. Zwar darf Ihr Mieter Ihnen die Anbringung von Weihnachtsbeleuchtung in Ihrer eigenen Wohnung oder auf Ihrem Balkon nicht grundsätzlich verbieten, kann hier aber Einschränkungen vornehmen. Auch was das Dekorieren der Fassade anbelangt, sollten Sie vorher in Ihrem Mietvertrag nachlesen, welche Bestimmungen gelten. Sind Sie sich unsicher, können Sie jederzeit natürlich mit Ihrem Mieter abklären, ob Ihre geplante Beleuchtung ein Problem darstellt. Auch Räumlichkeiten wie das Treppenhaus oder die allgemeine Haustür dürfen Sie nicht ohne weiteres dekorieren, auch hier sollten Sie sich die Zustimmung Ihres Vermieters einholen, damit Sie abgesichert sind. In Mietwohnung und Mehrfamilienhäusern muss zudem meist mehr Rücksicht genommen werden als in einem Eigenheim.

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