Die Teilungserklärung samt Aufteilungsplan bestimmt, welche Räume Ihr Sondereigentum sind. Alles, was nicht ausdrücklich als Sondereigentum ausgewiesen ist, gehört der Gemeinschaft: tragende Wände, Dach, Fassade, in aller Regel die Fenster, Estrich, Steigleitungen, Treppenhaus und Heizungsanlage. Was daran kaputtgeht, wird gemeinschaftlich bezahlt, oft auch dann, wenn nur Ihre Wohnung betroffen ist.
Lassen Sie sich die Teilungserklärung lange vor dem Notartermin aushändigen und lesen Sie besonders die Gemeinschaftsordnung. Sie regelt Fragen, die Ihren Alltag direkt betreffen: ob Sie einen Hund halten dürfen, ob bauliche Veränderungen zustimmungspflichtig sind, ob die Wohnung beruflich genutzt werden darf, ob ein Stellplatz fest zugeordnet ist. Prüfen Sie außerdem die Verteilung der Miteigentumsanteile, denn nach diesem Schlüssel werden meist die Kosten umgelegt und die Stimmen gezählt.
Zwei Punkte sind in Barsinghausen besonders oft relevant:
Sondernutzungsrechte. Erdgeschosswohnungen werden vor Ort häufig mit Gartenanteil angeboten. Ein Garten gehört fast nie zum Sondereigentum, sondern bleibt Gemeinschaftseigentum mit einem Sondernutzungsrecht für Sie. Dieses Recht muss in der Teilungserklärung verankert und im Grundbuch eingetragen sein. Eine mündliche Zusage des Verkäufers oder eine jahrelange Übung reicht nicht. Dasselbe gilt für Terrassen, Kellerräume, Gartenhäuser und Stellplätze.
Balkone und Dachterrassen. 27 der auf ImmobilienScout24 inserierten Wohnungen in Barsinghausen verfügen über einen Balkon. Der Balkon ist konstruktiv Gemeinschaftseigentum, meist sind nur Innenanstrich und Bodenbelag Ihre Angelegenheit. Wer die Instandsetzung der Balkonabdichtung bezahlt, regelt die Gemeinschaftsordnung. Bei Dachgeschoss und Maisonette prüfen Sie zusätzlich Dämmung und Zustand des Dachs: Eine Dachsanierung wird über die Gemeinschaft finanziert, wohnlich trifft sie Sie als Bewohner direkt darunter am stärksten.