Wer in Burgdorf eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nach dem Wohnungseigentumsgesetz stets zwei untrennbar verbundene Rechte: das Sondereigentum an der Wohnung selbst und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, also am Grundstück, am Dach, an der Fassade, am Treppenhaus und an den tragenden Wänden. Mit der Beurkundung treten Sie zugleich in eine bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft ein und übernehmen deren Teilungserklärung, deren gefasste Beschlüsse und deren laufende Kosten.
Diese Seite beantwortet nicht, welche Wohnung in Burgdorf gerade zu haben ist, sondern was Sie beim Erwerb rechtlich und finanziell mitkaufen. Die Leitfrage lautet: Welche Unterlagen und welche Zahlen entscheiden darüber, ob eine Wohnung in 31303 Burgdorf ein tragfähiger Kauf ist, von der 2-Zimmer-Wohnung im Bestand bis zur 5-Zimmer-Maisonette.
Die Grenze zwischen beiden Sphären bestimmt, wer eine Reparatur bezahlt und wer über eine Veränderung entscheidet. Sie ergibt sich aus den §§ 1 bis 5 des Wohnungseigentumsgesetzes und wird durch die Teilungserklärung des jeweiligen Hauses konkretisiert.
Zuordnung beim Wohnungseigentum
| Bereich | Regelfall | Wer trägt die Kosten |
|---|
| Innenräume, nicht tragende Innenwände, Bodenbeläge, Innentüren | Sondereigentum | der einzelne Eigentümer |
| Sanitärobjekte und Innenanstrich | Sondereigentum | der einzelne Eigentümer |
| Grundstück, Fundament, tragende Wände, Decken | Gemeinschaftseigentum | alle Eigentümer nach Verteilungsschlüssel |
| Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug | Gemeinschaftseigentum | alle Eigentümer nach Verteilungsschlüssel |
| Fenster und Wohnungseingangstür | Gemeinschaftseigentum, auch wenn nur einer sie nutzt | alle Eigentümer, sofern die Teilungserklärung nichts anderes sagt |
| Balkon, Terrasse, Tiefgaragenstellplatz, Gartenanteil | meist Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht | abhängig von der Gemeinschaftsordnung |
Gerade der letzte Punkt ist im Burgdorfer Bestand praktisch relevant. Balkon, Einbauküche und Stellplatz sind die am häufigsten genannten Ausstattungsmerkmale der örtlichen Angebote, und allein bei ImmobilienScout24 sind 29 der 33 gelisteten Burgdorfer Eigentumswohnungen mit Balkon ausgewiesen. Ein Balkon gehört Ihnen in aller Regel jedoch nicht als Sondereigentum, sondern über ein Sondernutzungsrecht. Wer die Abdichtung und den Anstrich der Brüstung bezahlt, steht nicht im Exposé, sondern in der Teilungserklärung.