Fordern Sie die folgenden Dokumente vollständig an, bevor Sie ein verbindliches Kaufangebot abgeben. Ein Verkäufer oder ein Verwalter, der Teile dieser Unterlagen zurückhält oder die Herausgabe auf später vertröstet, liefert Ihnen damit bereits eine wichtige Information über die Transparenz der Gemeinschaft.
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan. Diese Urkunde definiert, welche Räume und Bauteile Sondereigentum sind und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören. Gleichen Sie den Aufteilungsplan exakt mit dem ab, was Ihnen bei der Besichtigung gezeigt wurde. Häufige Abweichungen betreffen Keller, Speicherräume, Gartenanteile, Stellplätze und ausgebaute Dachgeschosse. Ein Raum, den der Verkäufer als selbstverständlich mitverkauft darstellt, kann rechtlich Gemeinschaftseigentum mit einem bloßen Sondernutzungsrecht sein, oder auch das nicht.
Gemeinschaftsordnung. Sie enthält die internen Spielregeln der Wohnanlage. Dazu gehören die Kostenverteilungsschlüssel, die Stimmrechte, Regelungen zu baulichen Veränderungen, zur Nutzung der Gemeinschaftsflächen, zur Tierhaltung und teilweise Zustimmungserfordernisse bei einem Weiterverkauf. Lesen Sie besonders die Abweichungen vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel. Wenn die Kosten für das Dach nicht nach Wohneinheiten, sondern nach einem speziellen Schlüssel verteilt werden, bestimmt das maßgeblich, was Sie später zahlen.
Beschlusssammlung. Die Beschlusssammlung ist die geordnete Übersicht aller noch geltenden Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Sie beantwortet die Frage, was die Gemeinschaft bereits verbindlich entschieden hat, auch wenn es noch nicht umgesetzt ist. Ein beschlossenes, aber noch nicht durchgeführtes Sanierungsvorhaben ist eine künftige Zahlungspflicht, die unweigerlich auf Sie zukommt.
Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre. Protokolle zeigen den Ton und die Konfliktlage einer Gemeinschaft an. Achten Sie auf wiederkehrende Themen: Feuchtigkeit, undichte Fenster, defekte Heizungen, Rohrbrüche, Streit mit dem Verwalter, gerichtliche Auseinandersetzungen und vertagte Beschlüsse. Ein Thema, das in drei aufeinanderfolgenden Versammlungen vertagt wurde, ist selten gelöst, sondern meist ungeklärt und potenziell teuer.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen. Diese Papiere zeigen die laufenden Kosten der Anlage und Ihre voraussichtliche monatliche Belastung. Prüfen Sie, ob die Abrechnungen plausibel und nachvollziehbar sind und ob es größere Abweichungen zwischen dem geplanten Hausgeld und den tatsächlichen Ist-Kosten gibt.
Nachweis der Erhaltungsrücklage. Fragen Sie nach dem aktuellen Kontostand in Euro und nach der jährlichen Zuführung. Setzen Sie diesen Betrag ins Verhältnis zum Zustand und Alter des Gebäudes sowie zu den bereits absehbaren Maßnahmen. Eine geringe Rücklage in einer Anlage mit anstehender Dach, Fassaden oder Heizungserneuerung bedeutet: Die Kosten kommen als Sonderumlage auf Sie zu, nicht aus dem angesparten Topf.
Beschlossene oder absehbare Sonderumlagen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob Sonderumlagen beschlossen, angekündigt oder in Vorbereitung sind. Die Frage, wer die Umlage wirtschaftlich trägt, wenn der Beschluss vor dem Eigentumsübergang liegt und die Fälligkeit danach, muss ausdrücklich im Kaufvertrag geregelt werden und nicht in einer mündlichen Zusage.
Verwalterunterlagen. Dazu gehören der Verwaltervertrag, der Bestellungsbeschluss und die Restlaufzeit des Vertrags. Ergänzend relevant ist, ob die Gemeinschaftsordnung die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung verlangt. Ist das der Fall, beeinflusst das den Zeitplan bis zur Eigentumsumschreibung erheblich.
Grundbuchauszug der Wohnung. Er zeigt Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs, etwa Wegerechte, Wohnungsrechte oder Grundschulden. Alte Grundschulden werden üblicherweise im Rahmen der Kaufabwicklung gelöscht, das muss aber vertraglich geregelt und darf nicht bloß angenommen werden.
Energieausweis. Verkäufer oder Immobilienmakler müssen Kaufinteressenten bei einer Immobilienbesichtigung grundsätzlich einen Energieausweis vorlegen. Pflichtangaben können bereits für Immobilienanzeigen gelten. Für eine Eigentumswohnung bezieht sich der Ausweis oft auf das gesamte Gebäude und ist daher auch ein Hinweis auf mögliche künftige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, etwa eine Dämmung.