Der Kauf einer Eigentumswohnung folgt einem klaren rechtlichen und organisatorischen Fahrplan. Wer die Schritte kennt, vermeidet Zeitverluste und unerwartete Kosten. Unser Partnermakler in Hannover strukturiert den Prozess für Sie in sechs Phasen.
Phase 1: Bedarfsanalyse und Finanzierungsrahmen klären #
Im ersten Gespräch definieren Sie Lagewünsche, Größenbedarf, Baujahrvorlieben und energetische Mindeststandards. Parallel prüfen Sie mit Ihrer Bank oder einem Finanzierungsvermittler den maximalen Kaufpreis inklusive Nebenkosten. Für Hannover rechnen Sie mit 10 bis 12 Prozent Kaufnebenkosten: 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer Niedersachsen, ca. 1,5 bis 2 Prozent Notarkosten, ca. 0,5 Prozent Grundbucheintragung sowie die hälftige Maklerprovision von maximal 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer pro Partei. Eine schriftliche Finanzierungsbestätigung stärkt Ihre Verhandlungsposition bei Verkäufern und Maklern.
Phase 2: Objektauswahl und Besichtigungen #
Der Makler filtert den Markt nach Ihren Kriterien und stellt passende Eigentumswohnungen in Hannover zusammen. Er nutzt Netzwerkzugänge, die nicht öffentlich gelistet sind, und koordiniert Besichtigungstermine. Bei jeder Besichtigung prüfen Sie Bausubstanz, Grundriss, Lärmbelastung, energetischen Zustand und das Umfeld. Der Makler dokumentiert offene Fragen und holt fehlende Unterlagen bei der Hausverwaltung ein – insbesondere Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG.
Phase 3: WEG-Prüfung und Kaufpreiseinordnung #
Vor Abgabe eines Angebots wertet der Makler alle WEG-Unterlagen systematisch aus. Schwerpunkte sind: Höhe der Instandhaltungsrücklage je Quadratmeter, anstehende Sanierungsbeschlüsse, offene Rechtsstreitigkeiten, Regelungen zum Sondereigentum und Stimmrechte in der Teilungserklärung. Anhand aktueller Vergleichswerte aus dem Grundstücksmarktbericht der Region Hannover und der Bodenrichtwerte aus BORIS Niedersachsen bewertet der Makler, ob der aufgerufene Preis marktgerecht liegt. Sie erhalten eine schriftliche Risikoeinschätzung und eine Preisempfehlung für Ihr
Gebot.
Phase 4: Verhandlung, Kaufvertragsentwurf und Notartermin #
Der Makler verhandelt Kaufpreis, Übergabetermin und eventuelle Übernahmen (Einbauküche, Möbel) mit dem Verkäufer. Der Notar fertigt den Kaufvertragsentwurf an – Pflicht gemäß § 311b BGB. Der Makler prüft den Entwurf mit Ihnen auf Sonderwünsche, Gewährleistungsausschlüsse, Lastenfreistellung und Eintragungsbewilligung. Klärungsbedarf wird vor dem Beurkundungstermin beseitigt. Beim Notartermin wird der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben und beurkundet. Der Notar veranlasst anschließend die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
Phase 5: Kaufpreiszahlung und Lastenfreistellung #
Nach Beurkundung fordert der Notar den Kaufpreis an. Sie überweisen auf das
Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer, je nach Vereinbarung. Der Notar kümmert sich um die Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers (Lastenfreistellung) und beantragt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Der Makler überwacht Fristen und informiert Sie über jeden Verfahrensschritt.
Phase 6: Wohnungsübergabe und Nachbereitung #
Bei der Übergabe erstellen Sie gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Makler ein Protokoll: Zählerstände für Strom, Wasser, Gas, Heizung; Zustand der Wohnung; Anzahl aller Schlüssel; übergebene Unterlagen (Bedienungsanleitungen, Gewährleistungsnachweise). Der Makler meldet die Zählerstände bei den Versorgern an und organisiert die Ummeldung des Hausgeldes bei der WEG-Verwaltung. Nach Eintragung im Grundbuch erhalten Sie den Eigentumsnachweis vom Notar.
Praxisbeispiel: Ende 2024 begleitete ein Partnermakler ein Paar beim Kauf einer Altbauwohnung in Südstadt. Zwischen Notartermin und Übergabe stellten sich Feuchtigkeitsschäden im Keller heraus, die in der Beschlusssammlung nicht dokumentiert waren. Der Makler verhandelte eine Mängelbeseitigung vor Übergabe und eine Kaufpreisminderung von 7.500 €. Die Grundbucheintragung erfolgte fristgerecht vier Wochen nach Zahlung.
Hinweis: Dieser Ablauf beschreibt den Regelfall. Individuelle Abweichungen sind möglich – etwa bei Erbpachtgrundstücken, Vorkaufsrechten der Gemeinde oder komplexen WEG-Situationen. Für verbindliche rechtliche Prüfung ziehen Sie bitte einen Notar oder Fachanwalt hinzu. Für Finanzierungsfragen wenden Sie sich an Ihre Bank oder einen unabhängigen Berater.
Weiterführend: Auf unserer Übersichtsseite
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