Wer eine Eigentumswohnung in Isernhagen kaufen möchte, erwirbt nicht nur die Räume innerhalb der Wohnung. Zum Wohnungseigentum gehören regelmäßig das Sondereigentum an der Einheit und ein Miteigentumsanteil am Grundstück sowie am gemeinschaftlichen Gebäude. Damit übernimmt der Käufer auch Rechte, Pflichten und Kosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG.
Isernhagen gehört zur Region Hannover in Niedersachsen. Angebote werden regelmäßig unter der Postleitzahl 30916 geführt. Als konkrete Lagen erscheinen unter anderem Altwarmbüchen, Neuwarmbüchen und Kirchhorst. Für die Auswahl zählen jedoch nicht nur Ortsteil, Wohnfläche, Grundriss und Zustand. Ebenso wichtig sind die rechtliche Zuordnung der Flächen, die WEG-Finanzen und bereits beschlossene Maßnahmen.
Nach § 3 WEG kann Sondereigentum durch Vertrag der Miteigentümer an einer Wohnung oder an bestimmten nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen begründet werden. Welche Räume zur angebotenen Einheit gehören, ergibt sich insbesondere aus Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan.
Bauteile, die für Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, sowie Anlagen für den gemeinschaftlichen Gebrauch können gemäß § 5 WEG nicht zum Sondereigentum gehören. Dazu zählen typischerweise tragende Bauteile, Dach, Fassade und gemeinschaftlich genutzte Leitungen.
Vor einer Kaufzusage sollten Sie klären:
- Stimmen Wohnungszuschnitt und Aufteilungsplan überein?
- Wie sind Keller, Garage oder Stellplatz rechtlich zugeordnet?
- Bestehen Sondernutzungsrechte, etwa an Gartenflächen?
- Welche Regeln gelten für Fenster, Balkone und Wohnungstüren?
- Enthält die Gemeinschaftsordnung Nutzungsbeschränkungen?
Abweichungen, beispielsweise ein ausgebauter Dachraum oder eine baulich veränderte Loggia, sollten vor der Beurkundung rechtlich und technisch geprüft werden.