Fordern Sie die folgenden Dokumente an, bevor Sie eine Kaufabsicht erklären. Ein seriöser Verkäufer oder eine ordentlich arbeitende Hausverwaltung kann sie liefern. Zögert jemand auffällig lange, ist das bereits ein Prüfergebnis.
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan. Die Teilungserklärung ist die Verfassung des Hauses. Sie legt fest, welche Einheit Ihnen gehört, wie hoch Ihr Miteigentumsanteil ist, wer welche Kosten trägt und welche Sondernutzungsrechte existieren, etwa an einem Stellplatz, einer Terrasse oder einem Kellerraum. Prüfen Sie besonders sorgfältig, ob der Stellplatz, der Ihnen mündlich zugesagt wurde, dort tatsächlich als Sondernutzungsrecht verzeichnet ist. Der Aufteilungsplan zeigt zudem, ob die Wohnung so gebaut wurde, wie sie genehmigt ist. Weicht der reale Zuschnitt vom Plan ab, klären Sie die Ursache, bevor Sie einen weiteren Schritt gehen.
Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre. Der Wirtschaftsplan zeigt, was die Gemeinschaft für das laufende Jahr eingeplant hat. Die Abrechnungen zeigen, was tatsächlich daraus geworden ist. Entscheidend ist die Differenz: Gibt die Gemeinschaft regelmäßig deutlich mehr aus als geplant, ist das Hausgeld strukturell zu niedrig angesetzt, und die Nachforderungen landen bei Ihnen.
Beschlusssammlung und Protokolle der letzten drei bis fünf Eigentümerversammlungen. Die Beschlusssammlung ist die Kurzfassung, die Protokolle liefern die Langfassung inklusive der Diskussionen. Zusammen ergeben sie ein ehrliches Bild vom Zustand des Gebäudes und vom Klima in der Gemeinschaft. Vertagte Sanierungen, Streit über die Verwaltung, laufende Gerichtsverfahren, sinkende Beteiligung an den Versammlungen: All das steht dort, wenn man es liest.
Aktueller Stand der Erhaltungsrücklage. Sie brauchen eine konkrete Zahl in Euro, nicht die mündliche Zusicherung, es sei genug vorhanden.
Energieausweis. Verkäufer müssen Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung grundsätzlich einen Energieausweis oder eine Kopie davon vorlegen (§ 80 GEG). Nutzen Sie das Dokument nicht nur als Pflichtformalität, sondern als Hinweis darauf, wie wahrscheinlich energetische Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum in den kommenden Jahren werden.