Wer in Lehrte eine Eigentumswohnung kaufen will, kauft nie nur eine Wohnung. Er kauft zugleich einen Anteil an einem Gebäude, an einem Grundstück und an einer Gemeinschaft, die über beides gemeinsam entscheidet. Genau daran entscheidet sich, ob der Kauf trägt: Der Grundriss lässt sich in zwei Besichtigungen beurteilen, die Wohnungseigentümergemeinschaft nur über ihre Unterlagen. Dieser Leitfaden führt Selbstnutzer durch die Auswahl der Lage in Lehrte, durch die Prüfung von Teilungserklärung, Hausgeld, Rücklage, Protokollen und möglichen Sonderumlagen und danach Schritt für Schritt durch den Kaufprozess bis zur Schlüsselübergabe.
Eine Eigentumswohnung besteht aus zwei Bestandteilen. Das Sondereigentum ist die Wohnung selbst, also die Räume, die Sie allein nutzen und allein instand halten. Das Gemeinschaftseigentum umfasst alles, was die Substanz und Sicherheit des Gebäudes ausmacht: Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Leitungen bis zur Abzweigung in die Wohnung, das Grundstück, häufig auch Fenster und Balkonkonstruktionen. Über diesen Teil entscheiden Sie nie allein.
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Deshalb prüfen Käufer nicht nur die konkrete Wohnung, sondern auch Zustand, Finanzen und Beschlüsse dieser Gemeinschaft. Eine top sanierte Wohnung in einem Haus mit ungeklärtem Sanierungsstau ist ein schlechteres Geschäft als eine unrenovierte Wohnung in einem Haus, dessen Gemeinschaft ihre Aufgaben erledigt hat.
Wie viel Sie an den gemeinschaftlichen Kosten tragen, richtet sich grundsätzlich nach dem Verhältnis Ihrer Miteigentumsanteile, sofern nicht die Teilungserklärung eine andere Regelung enthält oder ein wirksamer Beschluss etwas Abweichendes bestimmt. Der Miteigentumsanteil steht in der Teilungserklärung und im Grundbuch. Er ist keine Formalie, sondern der Schlüssel, mit dem jede künftige Rechnung auf Sie umgelegt wird.