Die Teilungserklärung ist die Verfassung der Anlage. Lesen Sie sie vollständig, einschließlich der Gemeinschaftsordnung, die meist in ihr enthalten ist. Achten Sie auf vier Punkte.
Erstens die Abgrenzung. Prüfen Sie, welche Bauteile ausdrücklich dem Sondereigentum zugeordnet sind. Fenster, Wohnungseingangstür, Balkon oder Terrasse werden unterschiedlich behandelt. Ob Sie ein undichtes Fenster selbst zahlen oder die Gemeinschaft, steht hier und nirgendwo sonst.
Zweitens der Aufteilungsplan. Er zeigt, welche Räume zu welcher Einheit gehören. Vergleichen Sie ihn bei der Besichtigung mit dem, was Sie tatsächlich sehen. Ein ausgebauter Spitzboden, eine zugeschlagene Abstellkammer oder ein verglaster Balkon, der im Plan offen ist, sind Abweichungen, die später zum Problem werden können.
Drittens Sondernutzungsrechte. Stellplatz, Gartenanteil, Kellerraum oder Hobbyraum sind häufig kein Sondereigentum, sondern ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum. Solche Rechte müssen der konkreten Einheit zugeordnet sein. Eine mündliche Zusage des Verkäufers, der Stellplatz gehöre dazu, ersetzt diese Zuordnung nicht.
Viertens der Kostenverteilungsschlüssel. Meist wird nach Miteigentumsanteilen verteilt, oft mit Abweichungen für Heizung, Wasser oder einzelne Anlagenteile. Rechnen Sie nach, welchen Anteil an einer künftigen Großmaßnahme Ihre Einheit tragen würde.