Wer in Wunstorf eine Eigentumswohnung kauft, unterschreibt beim Notar einen Vertrag über eine bestimmte Wohnung, erwirbt aber faktisch mehr: einen Anteil am gesamten Gebäude, die Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und deren wirtschaftliche Vergangenheit. Dazu gehören die Beschlüsse der letzten Jahre, der Stand der Instandhaltungsrücklage, ein möglicher Sanierungsstau am Dach und im ungünstigsten Fall eine bereits beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sonderumlage. Die Wohnung selbst lässt sich bei der Besichtigung beurteilen. Die Gemeinschaft dahinter erkennt man nur in den Unterlagen. Diese Seite erklärt, welche das sind, wie man sie liest, und wie das Angebot in der Kernstadt, in Luthe und in Steinhude aktuell strukturiert ist.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie zwei Rechte zugleich: Sondereigentum an der Wohnung und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Umfang und Grenzen regeln die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§§ 1 bis 8 WEG).
Praktisch heißt das: Tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage und die Leitungen bis zum Abzweig in die Wohnung gehören der Gemeinschaft, üblicherweise auch Fenster und Wohnungseingangstür. Sie zahlen deren Instandsetzung anteilig mit, entscheiden aber nur anteilig mit. Umgekehrt verantworten Sie Bodenbelag, nicht tragende Innenwände und Sanitärobjekte allein.
Teuer wird diese Abgrenzung, sobald sie missverstanden wird. Drei Fälle kommen in Wunstorfer Kaufverhandlungen regelmäßig vor:
- Dachterrasse beim Penthouse. Sie ist entweder Sondereigentum oder Gemeinschaftsfläche mit einem Sondernutzungsrecht. Nur der Aufteilungsplan sagt, welcher Fall vorliegt. Der Unterschied entscheidet, wer bei einer undichten Abdichtung zahlt.
- Aufzug mit Direktzugang in die Wohnung. Der Aufzug bleibt Gemeinschaftseigentum, auch wenn ihn nur eine Partei nutzt. Wartung, Prüfung und Ersatzbeschaffung verteilen sich nach dem hinterlegten Schlüssel und müssen im Wirtschaftsplan auftauchen.
- Carport, Tiefgaragenplatz und Kellerabteil. Je nach Teilungserklärung eigenes Sondereigentum, Sondernutzungsrecht oder reine Gemeinschaftsfläche. Das Exposé beantwortet das nicht verlässlich, die Urkunde schon.
Wichtig: Ein Sondernutzungsrecht erlaubt die alleinige Nutzung, macht die Fläche aber nicht zu Sondereigentum. Und aus dem alleinigen Gebrauch folgt nicht automatisch, dass Sie jede Instandsetzung allein bezahlen. Maßgeblich sind Teilungserklärung und wirksame Beschlüsse.