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Das Team von City Immobilienmakler Celle um Benjamin Bricke
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Grundstück kaufen in Celle: Baugrundstücke finden, Bebaubarkeit prüfen, sicher kaufen

Beim Grundstückskauf entscheidet sich der teuerste Teil eines Bauvorhabens, bevor der erste Stein liegt.

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Ihre Immobilienmakler in Celle - Markus Meyer & Henri Ehmke

Markus Meyer und Henri Ehmke bringen langjährige Expertise, fundiertes Fachwissen und eine Leidenschaft für Immobilien in Celle mit. Als erfahrene Immobilienmakler stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.

Aktuelle Immobilienangebote in Niedersachsen - Ihr Immobilienmakler Celle

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Einfamilienhaus

Celle

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145 m² 5 Zimmer

295.000 €

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Celle – Hehlentor

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3-Zimmer Wohnung in stadtnaher Lage von Celle
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Celle

3-Zimmer Wohnung in stadtnaher Lage von Celle

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Celle

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Einfamilienhaus mit viel Platz und großem Grundstück in Celle Groß Hehlen
Einfamilienhaus

Celle

Einfamilienhaus mit viel Platz und großem Grundstück in Celle Groß Hehlen

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310.000 €

Marktpreise & Markteinschätzung

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Suchprofil statt Suchmaske: so finden Sie passende Flächen

Beim Grundstückskauf entscheidet sich der teuerste Teil eines Bauvorhabens, bevor der erste Stein liegt. Ein Grundstück ist keine Fläche, sondern ein Bündel aus Rechten, Auflagen und technischen Bedingungen: Was darf hier gebaut werden, wie viel davon, mit welchen Abständen, über welche Zufahrt, auf welchem Untergrund und zu welchen Kosten bis zur Baureife. Formulierungen wie „Bauland", „voll erschlossen" oder „bebaubar nach Nachbarbebauung" sind Verkaufsargumente, keine geprüften Zusagen.

Diese Seite führt Sie durch den Kauf eines unbebauten Wohn- und Baugrundstücks im Stadtgebiet Celle: von der Suche über die Prüfung der Bebaubarkeit, des Baugrunds und der Erschließung bis zur Kalkulation der Nebenkosten und zur konkreten Kaufanfrage. Häuser, bereits bebaute Grundstücke und gewerbliche Flächen bleiben bewusst außen vor.

Der Markt für unbebaute Wohnbaugrundstücke ist eng und unregelmäßig. Angebote entstehen aus Baulücken, aus Teilungen größerer Gartengrundstücke, aus neu ausgewiesenen Bauflächen und aus privaten Verkäufen, die nie in einem Portal auftauchen. Wer nur auf Inserate reagiert, sieht deshalb nur einen Ausschnitt. Wirksamer ist ein schriftlich festgehaltenes Suchprofil, gegen das jedes Angebot in wenigen Minuten geprüft werden kann.

Ein belastbares Profil beantwortet vier Fragen: Welches Haus soll darauf entstehen, welche Fläche und welche Breite braucht dieses Haus, welcher Betrag steht für das Grundstück inklusive Nebenkosten und Baureife zur Verfügung, und welche Standortfaktoren sind Ausschlusskriterien. Aus dem Hauskonzept ergibt sich der Grundstücksbedarf, nicht umgekehrt. Ein 700 Quadratmeter großes, aber nur 16 Meter breites Grundstück kann für ein freistehendes Einfamilienhaus mit seitlichem Zugang und Garage bereits knapp sein, während ein kompakter 480er Zuschnitt problemlos funktioniert.

Praktisch heißt das:

  • Hausart, ungefähre Grundfläche, Geschosse und Stellplatzbedarf zuerst festlegen
  • daraus Mindestbreite, Mindestfläche und gewünschte Gartenausrichtung ableiten
  • Gesamtbudget in Kaufpreis, Nebenkosten, Baureife und Reserve aufteilen
  • Erreichbarkeit von Arbeit, Schule, Betreuung und Einkauf als Radius definieren, nicht als Wunschliste
  • Ausschlusskriterien benennen: Altlastenverdacht, starke Verkehrs- oder Bahnlärmbelastung, Hochwasser- und Starkregengefährdung, ungesicherte Zufahrt

Ein Punkt wird beim Zuschnitt regelmäßig unterschätzt: die Lage innerhalb des Stadtgebiets. Celle ist eine Stadt in Niedersachsen und zugleich Kreisstadt des Landkreises Celle. Ein Angebot mit der Lageangabe „bei Celle" oder „Raum Celle" liegt deshalb häufig in einer Umlandgemeinde und damit in einem anderen Planungs-, Erschließungs- und Gebührenregime. Prüfen Sie vor jeder weiteren Bewertung anhand von Gemarkung, Flur und Flurstück, welche Kommune tatsächlich zuständig ist.

Suchprofil für Celle hinterlegen #

Nennen Sie uns Größe, gewünschte Lage im Stadtgebiet, geplante Bebauung und Budgetrahmen. Auf dieser Basis lassen sich verfügbare unbebaute Grundstücke einordnen und für eine nähere Prüfung vormerken.

Grundstücksgesuch für Celle senden

Saniertes historisches Fachwerk-Backsteinhaus mit grüner Eingangstür

Bebaubarkeit klären, bevor Sie über den Preis sprechen

Ein freies Grundstück ist nicht automatisch ein Baugrundstück, und eine Lücke zwischen zwei Wohnhäusern ist keine Baugenehmigung. Die erste Frage lautet daher nicht, ob der Preis angemessen ist, sondern auf welcher planungsrechtlichen Grundlage Ihr Vorhaben überhaupt beurteilt wird. Erst wenn diese Grundlage feststeht, ist ein Preis bewertbar.

Fall 1: Es gibt einen Bebauungsplan #

Verbindliche Festsetzungen zur zulässigen Nutzung und Bebauung können sich aus einem Bebauungsplan ergeben. Er regelt typischerweise Art und Maß der baulichen Nutzung, die Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, Baugrenzen und Baulinien, die Bauweise sowie Vorgaben zu Dachform, Stellplätzen, Einfriedung, Bepflanzung und Regenwasser.

Entscheidend ist die vollständige Lektüre, nicht der Blick auf die Planzeichnung. Die textlichen Festsetzungen enthalten regelmäßig die Bestimmungen, die ein konkretes Hauskonzept kippen: eine festgesetzte Firstrichtung, eine maximale Traufhöhe, ein Verbot von Flachdächern, eine Beschränkung der Wohneinheiten oder eine Pflicht zur Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück. Legen Sie den Plan neben Ihren Vorentwurf und gleichen Sie Punkt für Punkt ab. Örtliche Satzungen, etwa zu Gestaltung, Stellplätzen oder Baumschutz, können zusätzlich gelten.

Fall 2: Es gibt keinen qualifizierten Bebauungsplan #

Ohne qualifizierten Bebauungsplan richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens je nach Lage insbesondere nach den Paragrafen 34 oder 35 des Baugesetzbuchs. Im unbeplanten Innenbereich kommt es vor allem darauf an, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung, nach Bauweise und überbauter Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Nachbarbebauung ist damit ein Maßstab, aber keine Zusage: Sie liefert Anhaltspunkte, ersetzt jedoch keine behördliche Prüfung, und ein Bestandsgebäude aus einer anderen Zeit begründet keinen Anspruch auf dasselbe Maß.

Im Außenbereich gelten deutlich strengere Voraussetzungen; reguläres Wohnen ist dort im Regelfall nicht privilegiert. Genau hier entsteht der teuerste Irrtum beim Grundstückskauf: Eine Wiese am Rand eines Wohngebiets sieht aus wie Bauerwartung, kann planungsrechtlich aber Außenbereich sein und auf absehbare Zeit bleiben. Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen enthält das Baugesetzbuch.

Wenn Zweifel bleiben: Bauvoranfrage #

Eine Bauvoranfrage kann einzelne baurechtliche Fragen vor einem vollständigen Bauantrag verbindlich klären. Sie ist das richtige Instrument, wenn die Bebaubarkeit unklar ist, wenn Ihr Vorhaben von der Umgebung abweicht oder wenn Sie eine Befreiung von Festsetzungen benötigen.

Der Nutzen steht und fällt mit der Formulierung. „Ist das Grundstück bebaubar?" erzeugt eine allgemeine Antwort und wenig Sicherheit. Konkret gestellte Fragen, unterlegt mit Lageplan, Skizze und Vorentwurf, sind belastbar: Ist ein zweigeschossiges Wohngebäude mit dieser Grundfläche an dieser Stelle des Grundstücks zulässig, sind zwei Wohneinheiten möglich, ist diese Zufahrt ausreichend, wird von dieser Baugrenze befreit. Klären Sie zusätzlich mit dem Verkäufer, ob er der Antragstellung zustimmt und ob die Kosten für Planungsleistungen bei einem Nichtkauf bei Ihnen bleiben. Informationen zum Verfahren stellt das Serviceportal Niedersachsen bereit.

Modernes Esszimmer mit Holztisch, schwarzen Pendelleuchten und gerahmten Postern

Zuschnitt, Baugrund, Altlasten: die physische Prüfung

Planungsrechtlich zulässig heißt noch nicht technisch und wirtschaftlich umsetzbar. Nutzbar ist nicht die Grundstücksfläche, sondern die Fläche innerhalb des Baufensters, abzüglich Grenzabständen, Zufahrt, Stellplätzen und Nebenanlagen. Prüfen Sie deshalb die verfügbare Breite im Baufenster, die Ausrichtung von Garten und Wohnräumen, Höhenunterschiede, Böschungen und Geländesprünge sowie die Zugänglichkeit für Baufahrzeuge und Kran. Ein Hanggrundstück oder ein verwinkelter Zuschnitt ist kein Ausschlusskriterium, verschiebt aber Kosten aus dem Kaufpreis in die Bauphase.

Unter der Oberfläche entscheidet der Baugrund. Ein Bodengutachten gibt Aufschluss über Tragfähigkeit, Bodenaufbau, Grundwasserstände und Versickerungsfähigkeit und benennt damit die Mehrkosten, die andernfalls erst im Aushub sichtbar werden: Bodenaustausch, aufwendige Gründung, Abdichtung gegen drückendes Wasser oder eine geänderte Entwässerung. Liegt kein Gutachten vor, klären Sie vor dem Kauf, ob Sondierungen auf dem Grundstück erlaubt sind, und regeln Sie erkennbare Risiken im Kaufvertrag statt im Vertrauen.

Auch unbebaute Flächen können durch frühere Nutzungen belastet sein. Hinweise liefern behördliche Auskünfte, historische Karten und Luftbilder sowie die Nutzung angrenzender Grundstücke. Aufmerksam machen sollten frühere gewerbliche Nutzungen, Ablagerungen, verfüllte Gruben, auffällige Aufschüttungen oder Bauschutt im Oberboden. Eine Altlastenauskunft ersetzt bei konkretem Verdacht keine technische Untersuchung, und die Frage, wer Untersuchungs-, Sanierungs- und Entsorgungskosten trägt, gehört vor die Beurkundung, nicht danach.

Weiße Karte mit gelbem Haus-Symbol auf Holztisch neben Notizblock und Stift

Erschließung: was „voll erschlossen" offenlässt

Der Begriff ist unscharf und im Zweifel zu Ihren Lasten. Aussagekräftig wird er erst durch drei Angaben je Medium: Welcher Anschluss ist vorhanden, bis wohin reicht er, und sind die Beiträge dafür bereits vollständig bezahlt. Zwischen einer Leitung in der Straße und einem nutzbaren Hausanschluss auf dem Grundstück liegen Anträge, Bauarbeiten und ein vierstelliger Betrag je Medium.

Gehen Sie die Liste einzeln durch: öffentliche Straßenanbindung, Trinkwasser, Schmutzwasserkanal, Regenwasserableitung oder Versickerung, Strom, Telekommunikation mit tatsächlich verfügbarer Bandbreite und gegebenenfalls Gas oder eine alternative Wärmeversorgung. Lassen Sie sich Bescheide, Rechnungen und Versorgerauskünfte schriftlich vorlegen; ein Satz im Exposé ist kein Nachweis, und offene Erschließungs- oder Ausbaubeiträge gehen in aller Regel auf den Käufer über.

Besondere Sorgfalt verlangt die Hinterlandbebauung, also das Grundstück in zweiter Reihe. Hier hängt alles an Zufahrt und Leitungsführung über fremden Grund. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte müssen dinglich gesichert sein, in ausreichender Breite, für Ver- und Entsorgung, für Rettungsfahrzeuge und dauerhaft. Eine mündliche Zusage des Nachbarn ist keine Sicherung.

Schwarzes Ladenschild 'City Immobilienmakler' über beleuchtetem Schaufenster

Grundbuch und Baulasten getrennt prüfen

Das Grundbuch dokumentiert unter anderem Eigentumsverhältnisse sowie eingetragene Belastungen und Rechte an einem Grundstück. Für Sie relevant sind vor allem Dienstbarkeiten wie Wege- und Leitungsrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Verfügungsbeschränkungen sowie Grundschulden, die bis zur Eigentumsumschreibung zu löschen sind.

Wichtig ist die Doppelprüfung: Eine öffentlich-rechtliche Baulast ist nicht zwingend im Grundbuch eingetragen; sie steht im Baulastenverzeichnis. Abstandsflächen-, Zufahrts- oder Stellplatzbaulasten zugunsten des Nachbargrundstücks können Ihr Baufenster spürbar verkleinern, ohne dass der Grundbuchauszug davon etwas verrät.

Fordern Sie deshalb vollständig an: aktueller Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte und Flurstücksnachweis, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, Erschließungsnachweise und Beitragsbescheide, Leitungspläne, Altlastenauskunft, vorhandene Gutachten sowie Informationen zu Natur-, Denkmal-, Baum- und Hochwasserschutz.

Modernes Industriegebäude mit Glaseingang hinter Zaun

Bodenrichtwert einordnen, ohne ihn zu überschätzen

Bodenrichtwerte für Niedersachsen werden über das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NI bereitgestellt. Der zuständige Gutachterausschuss leitet sie aus seiner Kaufpreissammlung ab. Sie sind damit Orientierungswerte für eine Zone und nicht automatisch mit dem Kaufpreis eines einzelnen Grundstücks gleichzusetzen.

Nutzen Sie den Richtwert als Plausibilitätsprüfung und als Gesprächsgrundlage, nicht als Preisformel. Nach oben oder unten abweichen kann ein konkretes Angebot unter anderem wegen Größe und Zuschnitt, Mikrolage innerhalb der Zone, tatsächlichem Erschließungszustand, zulässigem Maß der Bebauung, Bodenverhältnissen, Lärm und anderen Immissionen, eingetragenen Rechten und Belastungen sowie wegen Rodungs-, Beräumungs- oder Entsorgungsaufwand. Entscheidend für Ihre Kaufentscheidung ist nicht die Abweichung vom Richtwert, sondern die Summe aus Kaufpreis und allen Aufwendungen bis zur Baureife im Verhältnis zu dem Haus, das darauf entstehen soll.

Backstein-Innenhof eines Restaurants mit gelben Sonnenschirmen

Kaufnebenkosten und Kosten bis zur Baureife kalkulieren

Rechnen Sie in zwei Blöcken. Der erste sind die klassischen Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten und gegebenenfalls die Käufercourtage. Für Grundstückskäufe in Niedersachsen fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer nach dem jeweils geltenden Landessteuersatz an. Da sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern, prüfen Sie den aktuellen Satz unmittelbar vor Kaufabschluss bei der niedersächsischen Finanzverwaltung.

Der zweite Block wird häufiger vergessen und ist oft größer: die Kosten, bis auf dem Grundstück gebaut werden kann. Dazu zählen Vermessung und gegebenenfalls Teilung, Bodengutachten und weitere Untersuchungen, Hausanschlüsse je Medium, noch offene Erschließungs- oder Ausbaubeiträge, Baumfällung, Rodung, Beräumung und Bodenentsorgung, Planungsleistungen für Bauvoranfrage oder Vorentwurf sowie Finanzierungskosten und Bereitstellungszinsen. Planen Sie zusätzlich eine Reserve für das, was das Bodengutachten noch nicht wissen konnte.

Waldweg durch Laubwald mit hohen Bäumen

Vom Angebot bis zur Beurkundung

  1. Profil und Budget festlegen. Hauskonzept, Flächenbedarf, Lagekriterien und Gesamtrahmen schriftlich fixieren, aufgeteilt in Grundstück, Baureife, Bau und Reserve.
  2. Unterlagen anfordern, nicht nur das Exposé. Flurstücksdaten, Planungsrecht, Erschließungsnachweise, Grundbuchauszug, Baulastenauskunft und vorhandene Gutachten. Ein Verkäufer, der hier ausweicht, ist selbst eine Information.
  3. Vor Ort besichtigen, möglichst zweimal. Zufahrt, Geländeverlauf, Nachbarbebauung, Bewuchs, sichtbare Schächte und Leitungen. Ein zweiter Termin zu anderer Tageszeit zeigt Verkehr, Lärm und Belichtung realistischer.
  4. Bebaubarkeit gegen das Hauskonzept prüfen. Passt Ihr Entwurf in Baufenster, Höhen, Abstände und Stellplatzvorgaben. Bei Unsicherheit vor dem Kauf eine Bauvoranfrage stellen.
  5. Risiken und Gesamtkosten bewerten. Nebenkosten, Erschließung, Baugrundmaßnahmen und Auflagen zusammenrechnen. Offene Punkte vor der Einigung klären oder vertraglich absichern.
  6. Kaufvertrag prüfen und beurkunden. Der Grundstückskaufvertrag bedarf in Deutschland der notariellen Beurkundung. Lassen Sie sich den Entwurf rechtzeitig vor dem Termin geben und prüfen Sie Kaufgegenstand und Flurstücke, zu übernehmende und zu löschende Belastungen, Erschließungskostenregelung, Übergabe, Fälligkeit und alle zugesagten Grundstückseigenschaften. Mündliche Zusagen, die nicht im Vertrag stehen, existieren rechtlich in aller Regel nicht.

Nach der Beurkundung sichert die Auflassungsvormerkung den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch ab. Der Kaufpreis wird üblicherweise erst fällig, wenn die vertraglich festgelegten Voraussetzungen vorliegen und der Notar die Fälligkeit mitteilt.

Helles Wohnzimmer mit Kamin, grauem Sofa und Holzboden

Kurzcheck vor der Unterschrift

  • Liegt das Grundstück tatsächlich im Stadtgebiet Celle und im gewünschten Bereich?
  • Auf welcher Grundlage ist Wohnbebauung zulässig: Bebauungsplan, Paragraf 34 oder Paragraf 35?
  • Passt das konkrete Haus in Baufenster, Höhen und Abstandsflächen?
  • Sind Zufahrt und Leitungsführung dauerhaft und dinglich gesichert?
  • Welche Anschlüsse liegen wo, und sind alle Beiträge bezahlt?
  • Gibt es Baulasten, Dienstbarkeiten oder Verfügungsbeschränkungen?
  • Bestehen Hinweise auf Altlasten, Auffüllungen oder hohe Grundwasserstände?
  • Sind Hochwasser, Starkregen, Lärm und Immissionen geprüft?
  • Wie hoch ist die Summe aus Kaufpreis, Nebenkosten und Kosten bis zur Baureife?
  • Steht die Finanzierung einschließlich Reserve?
  • Sind alle Zusagen im Kaufvertrag geregelt?
Helles Wohnzimmer mit Kamin, grauem Sofa und Holzboden

Grundstück in Celle konkret anfragen

Sie suchen ein unbebautes Grundstück für ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein anderes privates Wohnbauvorhaben im Stadtgebiet Celle? Senden Sie uns Ihr Suchprofil. Wir gleichen Ihre Anforderungen mit verfügbaren Angeboten ab und unterstützen Sie dabei, die für die Kaufprüfung entscheidenden Unterlagen zusammenzustellen.

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Hilfreich sind: gewünschte Mindest- und Maximalgröße, geplante Bebauung und ungefähre Grundfläche, bevorzugte Bereiche innerhalb Celles, maximales Grundstücksbudget, Finanzierungsstand, frühester Kaufzeitpunkt sowie Ihre Ausschlusskriterien. Je genauer diese Angaben sind, desto schneller lassen sich ungeeignete Flächen aussortieren. Eine Anfrage ist keine Kaufverpflichtung; sie schafft die Grundlage, passende Grundstücke zu identifizieren und ihre Eignung für Ihr Bauvorhaben zu prüfen.

Modernes Wohnzimmer mit offenem Dachstuhl, Kamin und grauem Sofa

Häufige Fragen zum Grundstückskauf in Celle

Woran erkenne ich, ob eine Fläche wirklich Bauland ist? #

Nicht an der Anzeige und nicht an den Nachbarhäusern. Maßgeblich sind ein vorhandener Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen oder, ohne qualifizierten Bebauungsplan, die Beurteilung nach Paragraf 34 oder Paragraf 35 Baugesetzbuch, dazu Erschließung und öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Bleiben Zweifel, schafft eine konkret formulierte Bauvoranfrage Sicherheit vor dem Kauf.

Reicht der Bodenrichtwert, um den Kaufpreis zu beurteilen? #

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses abgeleiteter Orientierungswert für eine Zone, kein Einzelpreis. Zuschnitt, zulässige Bebauung, Erschließungszustand, Belastungen und notwendige Zusatzmaßnahmen können den Wert eines konkreten Grundstücks deutlich verschieben.

Was muss ich mir unter „voll erschlossen" konkret zusichern lassen? #

Je Medium drei Punkte: welcher Anschluss vorhanden ist, bis wohin er reicht und ob die Beiträge vollständig bezahlt sind. Straßenleitungen bedeuten nicht, dass Hausanschlüsse auf dem Grundstück liegen; offene Erschließungs- oder Ausbaubeiträge treffen in der Regel den Käufer.

Lohnt sich ein Bodengutachten schon vor dem Kauf? #

Wenn keine verlässlichen Angaben zum Untergrund vorliegen oder Auffälligkeiten sichtbar sind, ja. Es macht Risiken für Gründung, Abdichtung, Entwässerung und Bodenentsorgung sichtbar, solange sie noch verhandelbar sind. Klären Sie vorher, ob der Eigentümer Sondierungen erlaubt und wer die Kosten trägt, falls der Kauf nicht zustande kommt.

Kann ich ein Grundstück reservieren, während ich prüfe? #

Das hängt vom Anbieter und den Reservierungsbedingungen ab. Prüfen Sie Laufzeit, Kosten, Rückzahlung und Bindungswirkung. Eine Reservierung ersetzt weder die Prüfung noch den notariell beurkundeten Kaufvertrag; Eigentum entsteht erst mit der Umschreibung im Grundbuch.

Was sichert mich zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung ab? #

Die Auflassungsvormerkung. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung, bis die Umschreibung erfolgt ist. Der Kaufpreis wird üblicherweise erst fällig, wenn diese und die weiteren vertraglichen Voraussetzungen vorliegen und der Notar die Fälligkeit bestätigt.

Häufige Gründe für den Immobilienverkauf in Celle:

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    Alter oder Ruhestand
  • Checkmark
    Erbschaft einer Immobilie
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    Umzug oder Familienzuwachs
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Unser Verkaufsprozess im Detail

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