Der Kauf eines Grundstücks folgt in Garbsen einem klaren Ablauf. Unser Partnermakler vor Ort begleitet Sie durch jeden Schritt und prüft die Besonderheiten der niedersächsischen Regelungen.
1. Bedarf klären und Finanzierung prüfen
Sie definieren Lage, Größe und Budget. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Unser Netzwerk empfiehlt, vor der Suche ein Beratungsgespräch mit einem Finanzierungsexperten zu führen.
2. Passendes Grundstück finden
Der Partnermakler sucht in seinem Portfolio und im Markt nach passenden Flächen. Er filtert nach Bebauungsplan, Erschließungsgrad und Bodenrichtwert. So vermeiden Sie Besichtigungen, die nicht zu Ihrem Vorhaben passen.
3. Objektprüfung und Behördengänge
Der Makler prüft den Bebauungsplan beim Stadtplanungsamt Garbsen. Er klärt, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB) liegt oder ob § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) greift. Er fordert Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen, Altlasten und Baulasten beim Liegenschaftskataster (LGLN) an. Ende 2024 begleiteten wir einen Bauherrn in Auf der Horst; der Makler stellte fest, dass für das gewünschte Grundstück noch Erschließungsbeiträge in Höhe von ca. 12.000 € offenstanden. Die Information floss direkt in die Preisverhandlung ein.
4. Kaufvertragsentwurf beim Notar
Der Notar erstellt den Entwurf auf Basis der geprüften Unterlagen. Beide Parteien prüfen ihn in Ruhe. Unser Partnermakler geht den Entwurf mit Ihnen durch und erklärt Klauseln zu Übergabe, Gewährleistung und aufschiebenden Bedingungen.
5. Beurkundung und Kaufpreiszahlung
Beim Notartermin wird der Vertrag beurkundet. Der Kaufpreis wird nach Fälligkeit gezahlt – oft über ein
Notaranderkonto. Die Grunderwerbsteuer (5 % in Niedersachsen) wird vom Finanzamt festgesetzt.
6. Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung
Der Notar lässt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen. Nach Zahlungseingang und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts folgt die endgültige Umschreibung. Sie sind dann Eigentümer.
7. Bauantrag und Erschließung
Mit dem Eigentum können Sie den Bauantrag stellen. Unser Partnermakler vermittelt bei Bedarf Kontakte zu
Architekten und Energieberatern. Falls Erschließungsarbeiten noch ausstehen, koordiniert er die Abstimmung mit der Stadt Garbsen und den Versorgern.
Grundstücke in Barsinghausen kaufen zeigt, wie der Ablauf im benachbarten Stadtgebiet verläuft. Auch dort prüft unser Netzwerk Bebauungspläne und Erschließungszustände vor dem Notartermin.
Ein weiterer Praxiseinblick aus Anfang 2025: Eine Kundin suchte in Osterwald ein Grundstück für ein
Zweifamilienhaus. Der Partnermakler stellte bei der Prüfung fest, dass der Bebauungsplan nur ein Einfamilienhaus zuließ. Er recherchierte, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) möglich war, und leitete die Voranfrage bei der Stadt ein. Die Kundin entschied sich für ein alternatives Grundstück in Berenbostel, wo der Bebauungsplan ihr Vorhaben direkt zuließ. So vermeiden Sie zeitraubende Planänderungsverfahren.