Beim Verkauf eines Grundstücks in Barsinghausen entscheidet nicht die Fläche allein, sondern das Baurecht, das auf ihr liegt. Zwei Parzellen mit identischer Quadratmeterzahl können sich im erzielbaren Preis deutlich unterscheiden, wenn eine im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und die andere im Außenbereich, oder wenn bei einer noch Erschließungsbeiträge offen sind.
Das betrifft unbebaute Parzellen, Baulückenreste, Gartenland, teilbare Teilflächen eines großen Hausgrundstücks und Flächen mit abbruchreifer Substanz, deren Wert praktisch vollständig im Boden steckt. City Immobilienmakler vermittelt Eigentümer, Erbengemeinschaften und Landwirte an einen qualifizierten regionalen Partnermakler, der die Fläche einordnet, die Unterlagen zusammenstellt und den Verkauf vor Ort bis zum Notartermin begleitet.
Der Bodenrichtwert ist der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis. Bodenrichtwerte für Barsinghausen ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Region Hannover; einsehbar sind sie über das niedersächsische Bodenrichtwertportal BORIS-NI, jeweils für die Richtwertzone, in der das Flurstück liegt. Ein Richtwert beschreibt eine Zone, kein einzelnes Grundstück. Die Abweichung nach oben oder unten ergibt sich aus den folgenden Merkmalen.
| Preisfaktor | Auskunft kommt von |
|---|
| Einstufung als Bauland, Bauerwartungsland oder Gartenland | Bauamt, Bebauungsplan, BORIS-NI |
| Bebaubarkeit nach Bebauungsplan oder BauGB | Bauamt der Stadt Barsinghausen |
| Maß der Nutzung über GRZ und GFZ | Bebauungsplan, BauNVO |
| Erschließungszustand und offene Beiträge | Stadt Barsinghausen |
| Baulasten | Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde |
| Wegerechte und sonstige Dienstbarkeiten | Grundbuchauszug |
| Altlastenverdacht, frühere Nutzung | Altlastenauskunft, Eigentümerwissen |
| Zuschnitt, Topografie, Zufahrt, Teilbarkeit | Flurkarte, örtliche Prüfung |
Wer diese acht Punkte vor der Vermarktung geklärt hat, verhandelt über einen Preis. Wer sie offen lässt, verhandelt später über Abschläge.