Ein unbebautes Grundstück verkauft sich nach anderen Regeln als ein Haus. Es gibt keine Bausubstanz, die ein Käufer besichtigt, keine Wohnfläche, die ausgemessen wird, und keinen Energieausweis, der vorgelegt werden müsste. Was der Käufer stattdessen erwirbt, ist eine Zusage: dass auf dieser Fläche genau das entstehen darf, was er plant, und dass ihn dabei nichts überrascht. An dieser Zusage hängt der Preis. Wer in Celle ein Grundstück ohne Gebäude oder mit abrissreifem Altbestand verkaufen will, arbeitet deshalb eine feste Kette ab: Baurecht, Erschließung, Lastenfreiheit, Käufergruppe, Preis. Jedes Glied, das Sie vor der Vermarktung klären, nimmt dem Käufer ein Risiko ab. Jedes Risiko, das er selbst tragen muss, zieht er vom Gebot ab.
Die erste Frage ernsthafter Interessenten lautet nicht „Wie groß?", sondern „Was geht da drauf?". Die Antwort findet sich an drei möglichen Stellen.
Am eindeutigsten ist die Lage mit Bebauungsplan. Er regelt die Art der baulichen Nutzung und über Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) auch das Maß: wie viel der Fläche überbaut werden darf und wie viel Geschossfläche insgesamt zulässig ist. Für ein Exposé sind das die wertvollsten Angaben überhaupt, weil der Käufer daraus unmittelbar sein Bauvolumen rechnet.
Fehlt ein Bebauungsplan, entscheidet die Lage. Im unbeplanten Innenbereich richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB: Zulässig ist, was sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das ist weder Freibrief noch Absage, sondern eine Auslegungsfrage, und solange sie offen ist, verkauft sich das Grundstück schwerer. Im Außenbereich gilt § 35 BauGB, dort sind nur privilegierte Vorhaben zulässig. Eine Wiese am Ortsrand ist rechtlich etwas völlig anderes als eine Baulücke zwischen zwei Wohnhäusern, auch wenn beide gleich aussehen.
Das wirksamste Werkzeug gegen diese Unsicherheit ist der Bauvorbescheid nach der Niedersächsischen Bauordnung. Er beantwortet die Bebaubarkeit verbindlich vorab und gilt befristet, regelmäßig drei Jahre, verlängerbar. Damit ist er ein verkaufsfähiges Dokument: Er verwandelt eine offene Frage in eine belastbare Zusage, und diese Zusage in Kaufpreis. Zuständig ist die Bauaufsicht der Stadt Celle beziehungsweise des Landkreises Celle, wo Sie auch die aktuelle Gebühr und Geltungsdauer erfahren. Eine Bauvoranfrage lohnt sich überall dort, wo kein Bebauungsplan greift oder Ihre Vorstellung („da passen zwei Doppelhaushälften drauf") bislang nur eine Vermutung ist.