Ein Grundstück in Garbsen zu verkaufen unterscheidet sich grundlegend vom Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung. Sie verkaufen kein Gebäude mit Energieausweis und Wohnfläche, sondern ein Recht: das Recht, auf einer bestimmten Fläche in einer bestimmten Weise zu bauen. Der Preis entsteht aus der Frage, was auf dem Grundstück entstehen darf, wie sicher es erschlossen ist und welche Rechte Dritter daran bestehen. Dieser Leitfaden führt Sie als Eigentümer Schritt für Schritt durch die verkaufsreife Aufbereitung Ihres konkreten Grundstücks: von der Wertermittlung über die Klärung der Bebaubarkeit bis zu Unterlagen, Zielgruppe, Notar, Kosten und Steuern.
Der erste Blick beim Verkauf gilt fast immer dem Bodenrichtwert. Das ist richtig, reicht aber nicht aus. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Grundstücke innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Die besonderen Eigenschaften Ihres einzelnen Grundstücks müssen bei der Wertermittlung zusätzlich berücksichtigt werden. Genau in diesen Eigenschaften steckt die Spanne zwischen einem enttäuschenden und einem sehr guten Verkaufserlös.
Für Garbsen finden Sie die aktuellen Werte in BORIS.NI, dem Bodenrichtwertinformationssystem für Niedersachsen, das Bodenrichtwertinformationen sowie weitere Grundstücksmarktdaten bereitstellt. Beachten Sie dabei zwei Dinge. Erstens ermitteln die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte mindestens zum Beginn jedes zweiten Kalenderjahres, sofern nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Der abgelesene Wert beschreibt also einen vergangenen Stichtag und nicht den Tag Ihres Verkaufs. Zweitens bezieht sich jeder Bodenrichtwert auf ein typisches Grundstück seiner Zone mit bestimmten Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung. Prüfen Sie, ob Ihre Fläche diesem Referenzgrundstück tatsächlich entspricht.
Die individuellen Abweichungen, die den Wert Ihrer Fläche in Garbsen nach oben oder unten verschieben, sind vor allem diese:
- Zuschnitt und Geometrie. Ein schmales, sehr tiefes Grundstück lässt sich schlechter bebauen als eine kompakte Fläche gleicher Größe. Eckgrundstücke bieten oft Vorteile, bringen aber auch erhöhte Gestaltungspflichten mit sich.
- Ausnutzbarkeit. Zulässige Vollgeschosse, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl bestimmen, wie viel verkäufliche Wohnfläche auf Ihrer Parzelle entstehen kann. Das ist der entscheidende Werttreiber für jeden rechnerisch vorgehenden Käufer.
- Baureife. Rohbauland, Bauerwartungsland und baureifes Land sind drei verschiedene Produkte mit deutlich unterschiedlichen Preisniveaus. Wer Bauerwartungsland als Baugrundstück anpreist, erzeugt geplatzte Verträge statt Erlöse.
- Erschließungsstand. Eine voll erschlossene Fläche ist mehr wert als eine, bei der der Käufer noch Beiträge und Hausanschlüsse finanzieren muss.
- Belastungen und Baugrund. Leitungsrechte über der künftigen Baufläche, hoher Grundwasserstand, Auffüllungen oder schwierige Tragfähigkeit verteuern die Bebauung und werden vom Käufer eingepreist.
Aus Bodenrichtwert, Stichtag und diesen Abweichungen leiten Sie eine begründete Preisspanne für Ihr Grundstück ab. Diese Spanne ist belastbarer als jede Multiplikation von Quadratmetern mit einem Tabellenwert.