Bei einem unbebauten Grundstück gibt es keine Bausubstanz, die den Wert trägt. Kein Baujahr, kein Sanierungsstand, keine Ausstattung. Was Sie in Isernhagen verkaufen, ist Boden plus das Recht, darauf zu bauen. Der Preis entsteht deshalb aus drei Größen: Bodenrichtwert je Quadratmeter, Fläche und dem, was baurechtlich tatsächlich zulässig ist. Die dritte Größe ist die, die zwei Nachbargrundstücke gleicher Größe um den Faktor zehn auseinanderziehen kann.
Diese Seite richtet sich an Eigentümer von Bauland, Baulücken, übergroßen Gartengrundstücken oder geerbten Flurstücken in Isernhagen. Sie führt durch die vier Punkte, an denen sich beim Grundstücksverkauf real etwas entscheidet.
Die Rechnung ist im Kern simpel:
Bodenrichtwert (EUR/m²) × Grundstücksfläche (m²) × Anpassungsfaktoren = Bodenwert
Den Bodenrichtwert ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hannover aus tatsächlich beurkundeten Kaufverträgen. Er ist kostenfrei über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Niedersachsen abrufbar. Suchen Sie dort die Bodenrichtwertzone Ihres Flurstücks und notieren Sie Wert, Stichtag und die zugehörigen Zonenmerkmale, also den Entwicklungszustand und das unterstellte Maß der baulichen Nutzung.
Wichtig: Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück mit den Merkmalen der Zone, nicht für Ihres. Innerhalb Isernhagens liegen die Werte zwischen den Ortsteilen deutlich auseinander. Altwarmbüchen, Neuwarmbüchen, Kirchhorst, die Bauerschaften Isernhagen H.B., K.B., N.B. und F.B. sowie Isernhagen Süd sind eigene Lagen mit eigenen Zonen. Ein Wert aus dem Nachbarortsteil ist kein Anhaltspunkt für Ihren.
Von diesem Zonenwert weg rechnet man an Ihr Grundstück heran: Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand, Baulasten, Altlastenverdacht, Bewuchs und Abbruchbedarf. Genau diese Anpassungen sind der eigentliche Verhandlungsstoff. Die vier folgenden Hebel liefern sie.