Wenn Sie ein unbebautes Grundstück verkaufen möchten, gelten völlig andere Maßstäbe als beim Verkauf eines fertigen Hauses. Es gibt keine Wohnfläche, die begangen werden kann, keine Heizung, deren Zustand geprüft werden muss, und keinen Grundriss, der überzeugt. Der Wert und die Verkaufschancen Ihrer Fläche hängen ausschließlich davon ab, was auf dem Boden errichtet werden darf, welche rechtlichen und physischen Gegebenheiten herrschen und wie belastbar die zusammengestellten Verkaufsunterlagen sind. Wer ein Grundstück in Nienburg verkaufen will, benötigt einen präzisen Plan, der sich allein auf den Verkauf von Grund und Boden konzentriert. Wir begleiten Eigentümerinnen und Eigentümer in Nienburg (Weser) und den umliegenden Ortsteilen auf diesem Weg. Von der ersten fundierten Wertermittlung über die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zur zielgerichteten Vermarktung und dem abschließenden Notartermin.
Die Bewertung eines unbebauten Grundstücks beginnt beim Bodenrichtwert. Bodenrichtwerte sind nach § 196 BauGB durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Gebiete mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Für das gesamte Bundesgebiet, und somit auch für die Region Niedersachsen, veröffentlichen die Gutachterausschüsse diese Werte in speziellen Informationssystemen. Das niedersächsische Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NI stellt diese Bodenrichtwerte und weitere Grundstücksmarktinformationen der Gutachterausschüsse öffentlich bereit.
Entscheidend ist bei der Wertermittlung jedoch die Betonung auf dem Begriff der Durchschnittlichkeit. Der Richtwert beschreibt lediglich eine bestimmte Zone, aber nicht zwangsläufig Ihr individuelles Flurstück. Ob Ihr Grundstück am Ende über oder unter diesem Richtwert liegt, wird durch spezifische Merkmale bestimmt, die nur am konkreten Objekt zu klären sind. Wir prüfen diese Faktoren im Detail:
- Zuschnitt und Tiefe. Ein schmales und sehr tiefes Grundstück lässt sich deutlich schlechter und weniger effizient bebauen als eine kompakte Fläche gleicher Größe. Übertiefen wird in der Bewertung regelmäßig ein geringerer Wert je Quadratmeter zugeordnet.
- Zulässiges Maß der Nutzung. Die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl und die zulässige Bauweise entscheiden darüber, wie viel Baumasse überhaupt auf die Fläche passt. Dies ist der stärkste einzelne Werthebel bei unbebautem Land.
- Teilbarkeit der Fläche. Lässt sich das Grundstück in zwei oder mehr bebaubare Parzellen teilen, ändert sich der potenzielle Käuferkreis grundlegend. Dies wirkt sich in der Regel sehr positiv auf den erzielbaren Preis aus.
- Topografie und Baugrund. Eine Hanglage, ein hoher Grundwasserstand oder ein auffüllungsverdächtiger Untergrund verursachen beim späteren Bau Mehrkosten, die ein gut informierter Käufer vom Kaufpreis abzieht.
- Altlasten und Bewuchs. Ein Altlastenverdacht, ein vergessener Öltank oder ein geschützter Baumbestand sind keine nebensächlichen Kleinigkeiten. Es sind kalkulierbare Positionen, die direkt in den Kaufpreis einfließen.
Wir setzen diese spezifischen Merkmale gegen den vorgegebenen Richtwert der Zone und leiten daraus eine realistische Preisspanne ab, die im Gespräch mit Interessenten jederzeit nachvollziehbar begründet werden kann. Eine bloße Zahl ohne fachliche Begründung hält der ersten Rückfrage eines erfahrenen Bauträgers nicht stand.