Entwicklungsstufe & Planrecht
Nach der ImmoWertV durchläuft eine Fläche vier Stufen – Fläche der Land- und Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land. Der Sprung zwischen zwei Stufen ist der größte Werthebel, den es beim Grundstück gibt. Wir klären, auf welcher Stufe Ihre Fläche wirklich steht, was der Bebauungsplan zulässt (Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Bauweise) und ob Baulasten, Wegerechte oder Denkmalschutz den Käuferkreis einschränken.
Erschließung & offene Beiträge
Nach § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB trägt die Gemeinde mindestens 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands – bis zu 90 % können auf die Eigentümer umgelegt werden. Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen, kalkuliert jeder Käufer diesen Posten vom Preis ab. Wir klären den Erschließungszustand und die Anschlusssituation für Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation, bevor sie zum Verhandlungshebel gegen Sie werden.
Käuferkreis & Verfahren
Bauträger und Privatkäufer bewerten dieselbe Fläche völlig unterschiedlich. Der Bauträger rechnet rückwärts vom erzielbaren Verkaufspreis der fertigen Häuser abzüglich Baukosten und Marge – er zahlt selten den Höchstpreis für kleine Parzellen. Der Privatkäufer, der sein eigenes Haus bauen will, zahlt für ein einzelnes gut geschnittenes Grundstück oft mehr. Welcher Weg für Ihre Fläche mehr bringt, klären wir vor der Vermarktung – nicht danach.