Bestands-Reihenhaus, Baujahr 1950er bis 1990er #
Das Rückgrat des Bothfelder Hauskaufmarkts sind Reihenmittel- und Reihenendhäuser mit 70 bis 110 m² auf schmalen Grundstücken. Die Baujahrsgruppen verhalten sich völlig unterschiedlich. Objekte der 1950er Jahre wie das Beispiel von 1958 sind der günstigste Einstieg, bringen aber in der Regel Modernisierungsthemen mit. Gerade bei den kleinen Wohnflächen um 70 m² müssen Sie abwägen, ob eine Ausbaumöglichkeit im Dachgeschoss wirtschaftlich darstellbar ist. Objekte ab den 1990ern, im Markt vertreten ist etwa ein Reihenmittelhaus Baujahr 1994, kosten mehr, sind energetisch aber näher am heutigen Standard. Prüfen Sie vor einem Gebot zwingend den Energieausweis und lassen Sie die anstehenden Sanierungskosten schätzen, bevor Sie Ihr Eigenkapital auf den Kaufpreis festlegen.
Doppelhaushälfte und Neubau #
Doppelhaushälften kommen in Bothfeld in beiden Varianten auf den Markt: als Bestandsobjekt und schlüsselfertig inklusive Grundstück, unter anderem von Fertighausanbietern wie STREIF. Der Vorteil gegenüber dem Reihenhaus ist die zweite freie Hausseite, der Vorteil gegenüber dem freistehenden Haus der niedrigere Preis. Villen und großzügige freistehende Einfamilienhäuser bilden das obere Ende der Preisskala ab. Beim Neubau ist das Festpreisangebot der Normalfall. Das Architektenhaus mit 161 m² für 799.600 Euro markiert die Größenordnung. Achten Sie hier darauf, ob Grundstück, Erschließung, Außenanlagen und Baunebenkosten im genannten Festpreis enthalten sind, denn genau hier entstehen die teuren Nachträge.
Baugrundstück und Hinterbebauung #
Bothfeld ist gewachsen bebaut, freie Baugrundstücke für Einfamilienhäuser werden aber weiterhin einzeln angeboten. Dazu kommt eine lokale Sonderform: Bestandsobjekte mit ausreichend tiefem Grundstück, die als Potenzial für eine Hinterbebauung inseriert werden. Das ist die günstigste Art, in Bothfeld an Neubaufläche zu kommen, hängt aber vollständig an der Erschließung des hinteren Grundstücksteils und an der Bebaubarkeit nach dem geltenden Planungsrecht. Ohne eine positive Bauvoranfrage ist so ein Objekt eine Wette und kein verlässlicher Bauplatz.