1. Finanzierung vorbereiten #
Klären Sie vor Besichtigungen den maximalen Kaufpreis, das verfügbare Eigenkapital und einen Sanierungspuffer. Eine Finanzierungsbestätigung verbessert die Handlungsfähigkeit, ersetzt aber keine endgültige Kreditentscheidung. Prüfen Sie auch, wie lange die Bestätigung gilt und welche Objektunterlagen die Bank benötigt.
2. Haus zweimal besichtigen #
Die erste Besichtigung sollte möglichst bei Tageslicht stattfinden. Prüfen Sie Keller, Dachraum, Außenwände, Fenster, Heizung, Elektroverteilung und sichtbare Leitungen. Achten Sie auf Feuchtigkeit, Risse, Gerüche und provisorisch verkleidete Bereiche.
Ein zweiter Termin ermöglicht eine ruhigere Prüfung mit Sachverständigem. Besuchen Sie die Straße außerdem zu einer anderen Tageszeit, um Verkehr, Lichtverhältnisse und die tatsächliche Umgebung wahrzunehmen.
Ein gültiger Energieausweis muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er dem Käufer zu übergeben. Maßgeblich sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, insbesondere Paragraf 80 GEG. Der Energieausweis ersetzt keine Prüfung des baulichen und energetischen Zustands.
3. Unterlagen vollständig prüfen #
Fordern Sie vor einer verbindlichen Entscheidung mindestens folgende Unterlagen an:
- aktuellen Grundbuchauszug mit Bestandsverzeichnis sowie Abteilungen I, II und III
- Flurkarte und gegebenenfalls amtlichen Lageplan
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Baugenehmigungen, Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnung
- Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen
- Wartungsunterlagen für Heizung und technische Anlagen
- Informationen zu Erschließungsbeiträgen und offenen kommunalen Forderungen
- bei konkretem Anlass eine Auskunft zu Altlasten oder Kampfmittelrisiken
Abteilung II des Grundbuchs kann etwa Wohnrechte, Wegerechte oder Dienstbarkeiten enthalten. Abteilung III enthält Grundpfandrechte. Der Notar organisiert die vertraglich vorgesehene Löschung nicht zu übernehmender Belastungen, bewertet aber weder Bausubstanz noch Wirtschaftlichkeit.
Stimmen genehmigte Pläne und tatsächlicher Zustand nicht überein, muss die Abweichung vor dem Kauf geklärt werden. Das gilt besonders für Anbauten, ausgebaute Dachgeschosse, Wintergärten und zu Wohnzwecken genutzte Kellerräume.
4. Bausubstanz untersuchen lassen #
Bei einem Bestandshaus ist eine unabhängige technische Prüfung regelmäßig sinnvoll. Der konkrete Untersuchungsumfang sollte vorab vereinbart werden. Je nach Gebäude können Feuchtigkeit, Dach, Fassade, Haustechnik, Wärmeschutz und schadstoffverdächtige Baustoffe relevant sein.
Eine normale Besichtigung ist keine zerstörende Untersuchung. Verdeckte Schäden können deshalb auch einem Sachverständigen verborgen bleiben. Bei konkreten Verdachtsmomenten sind weitergehende Messungen oder Fachprüfungen erforderlich. Kalkulieren Sie erkannte Maßnahmen mit Reserven und trennen Sie kurzfristig notwendige Arbeiten von späteren Verbesserungen.
5. Kaufvertrag und Notartermin #
Prüfen Sie im Vertragsentwurf insbesondere:
- genaue Bezeichnung von Grundstück und Kaufgegenstand
- bestehende und zu löschende Belastungen
- Kaufpreisfälligkeit und Zahlungsvoraussetzungen
- Besitzübergang, Schlüsselübergabe und Räumung
- mitverkauftes Inventar
- bekannte Mängel und Haftungsregelungen
- Regelungen zur Finanzierungsvollmacht
Bei Verbraucherverträgen, die unter Paragraf 17 Absatz 2a BeurkG fallen, soll der Vertragsentwurf dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Nutzen Sie diese Zeit für Rückfragen an Notar, finanzierende Bank und gegebenenfalls Rechtsberatung. Der Notar ist neutral und vertritt nicht einseitig die Interessen des Käufers.
Nach der Beurkundung veranlasst der Notar üblicherweise die Auflassungsvormerkung und holt erforderliche Erklärungen ein. Zahlen Sie den Kaufpreis erst nach der notariellen Fälligkeitsmitteilung. Danach folgen Besitzübergang und später die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.