Der Kaufprozess gliedert sich in klare Stationen. Unser Partnermakler begleitet Sie bei jedem Schritt – von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe.
1. Suchprofil definieren & Finanzierung prüfen #
Sie legen Kriterien fest: Ortsteil (z. B. Hagen, Mariensee, Poggenhagen), Haustyp, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Budget. Parallel klären Sie den Finanzierungsrahmen – idealerweise mit einer schriftlichen Bestätigung der Bank. Das stärkt Ihre Verhandlungsposition.
2. Objektauswahl & Besichtigungen #
Der Makler filtert passende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Grundstücke aus dem Netzwerk und dem Markt. Sie erhalten Exposés mit Energieausweis (GEG-konform), Grundbuchauszug, Baulastenauskunft und Altlasteninformation. Besichtigungen werden gebündelt terminiert.
3. Prüfung der Unterlagen &
Due Diligence #
Vor Angebot prüfen wir: Grundbuch (Abteilung II & III), Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde, Altlastenkataster beim Landkreis, Bebauungsplan der Stadt Neustadt am Rübenberge, Energieausweis (Gültigkeit, Kennwerte), Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei ETW/Reihenhaus). Offene Punkte klären wir vor Vertragsverhandlung.
4. Kaufpreisverhandlung & Angebot #
Auf Basis aktueller Bodenrichtwerte (Gutachterausschuss Region Hannover, Stichtag 2023, LGLN) und Vergleichswerten (ImmoWertV) formulieren Sie ein verbindliches Kaufangebot. Der Makler vermittelt zwischen den Parteien bis zur Einigung.
5. Notarvertrag & Beurkundung #
Der Notar entwirft den Kaufvertrag. Bei Verbraucherverträgen gilt die Zwei-Wochen-Frist (§ 17 Abs. 2a BeurkG): Der Entwurf muss Ihnen 14 Tage vor Beurkundung vorliegen. Inhalte: Kaufpreis, Zahlungsplan, Übergabetermin, Gewährleistungsausschluss (üblich bei Gebrauchtimmobilien), Auflassungsvormerkung.
6. Auflassungsvormerkung & Kaufpreisfälligkeit #
Nach Beurkundung veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch – sie sichert Ihren Eigentumserwerb vor Weiterveräußerung oder Belastung. Der Kaufpreis wird fällig, sobald alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind (Fälligkeitsmitteilung des Notars).
7. Zahlung, Umschreibung & Übergabe #
Sie überweisen den Kaufpreis auf das
Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer. Nach Zahlungseingang beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Bei der Übergabe erstellen wir ein Protokoll mit Zählerständen (Strom, Wasser, Gas), Mängelliste und Schlüsselverzeichnis.
8. Nach dem Kauf #
Ummeldungen (Einwohnermeldeamt, Versorger, Versicherungen),
Grundsteuer-Änderung beim Finanzamt, Prüfung der Grunderwerbsteuerbescheid (5,0 % in Niedersachsen). Unser Partnermakler bleibt Ansprechpartner für Gewährleistungsfragen und Dienstleisterempfehlungen (Handwerker, Energieberater).