Der Kauf eines Hauses folgt in Deutschland einem klaren rechtlichen Rahmen. In der Wedemark begleitet Sie Ihr regionaler Partnermakler durch jeden Schritt – von der ersten Finanzierungsprüfung bis zur Eintragung im Grundbuch. Der Ablauf gliedert sich in fünf Phasen.
1. Finanzierung klären und Suchprofil definieren #
Bevor Sie Besichtigungen vereinbaren, sollten Sie Ihre Finanzierungsmöglichkeiten prüfen lassen. Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Bank oder eines Finanzierungsvermittlers stärkt Ihre Position gegenüber Verkäufern. Gemeinsam mit Ihrem Makler legen Sie Kriterien fest: Ortsteil, Haustyp, Wohnfläche, Grundstücksgröße, energetischer Standard und maximaler Kaufpreis einschließlich Nebenkosten. In Niedersachsen fallen Grunderwerbsteuer (5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 % nach GNotKG) sowie die hälftige Maklercourtage an.
2. Passende Objekte finden und prüfen #
Ihr Partnermakler filtert passende Angebote aus dem Netzwerk – auch Objekte, die nicht öffentlich inseriert sind. Bei jeder Besichtigung prüft er Bausubstanz, Erschließungsstatus, eventuelle Baulasten und Altlasten. Sie erhalten Energieausweis, Grundrisse, Flurkarte und Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vorab. Ein Beispiel aus der Praxis: Anfang 2024 begleiteten wir ein Paar bei der Suche in Mellendorf. Der Makler stellte bei der Besichtigung eines Hauses aus den 1980er-Jahren fest, dass die Erschließung für Wasser und Abwasser noch nicht abschließend abgenommen war. Der Hinweis ermöglichte eine Preisverhandlung, die die Kosten für die noch anfallenden Erschließungsbeiträge deckte.
3. Kaufvertragsentwurf beim Notar #
Haben Sie sich entschieden, beauftragt der Makler den Notar mit dem Vertragsentwurf. In Niedersachsen wählen die Parteien den Notar frei. Der Entwurf geht Ihnen mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zu – das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 17 BeurkG). Ihr Makler prüft den Entwurf mit Ihnen: Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Gewährleistungsausschlüsse, Auflassungsvormerkung und eventuelle Rücktrittsrechte. Die Auflassungsvormerkung wird typischerweise nach der Beurkundung beim Grundbuchamt (Abteilung des Amtsgerichts Burgwedel) beantragt und vor der Kaufpreiszahlung eingetragen – sie sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung.
4. Beurkundung und Zahlung #
Beim Notartermin lesen beide Parteien den Vertrag vor, unterschreiben und der Notar beurkundet. Anschließend veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Erst wenn diese eingetragen ist, wird der Kaufpreis fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel direkt auf das Konto des Verkäufers. Ein
Notaranderkonto ist nur bei besonderem Sicherungsinteresse zulässig und nicht der Regelfall. Parallel fordert der Notar die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt an – der Steuerbescheid geht an den Käufer.
5. Eigentumsumschreibung und Übergabe #
Nach Zahlungseingang bewilligt der Verkäufer die Auflassung (Eigentumsübertragung) beim Notar. Der Notar veranlasst die Eintragung ins Grundbuch. Mit der Schlüsselübergabe vor Ort – oft begleitet von Ihrem Makler – geht Besitz, Nutzen und Lasten auf Sie über. Ihr Makler bleibt Ansprechpartner für Ummeldung, Versicherungen und Handwerkerempfehlungen in der Wedemark.
Wichtige Fristen und Dokumente im Überblick #
| Schritt | Typischer Zeitraum | Wichtige Dokumente |
|---|
| Finanzierungsbestätigung | 1–3 Wochen | Bankbestätigung, Eigenkapitalnachweis |
| Suchphase & Besichtigungen | 4–12 Wochen | Exposés, Energieausweis, Baulastenauszug |
| Notarvertragsentwurf prüfen | 2 Wochen Mindestfrist | Vertragsentwurf, Grundbuchauszug |
| Beurkundung | 1 Termin | Personalausweis, Vollmachten falls nötig |
| Kaufpreiszahlung & Umschreibung | 4–8 Wochen nach Beurkundung | Zahlungsnachweis, Steuerbescheid |
Regionale Besonderheiten beachten #
In der Wedemark prüft das Bauamt der Gemeinde offene Erschließungsbeiträge und Baulasten. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Burgwedel führt die Grundbücher für alle Ortsteile – Mellendorf, Bissendorf, Brelingen, Gailhof und weitere. Ihr Makler kennt die Ansprechpartner vor Ort und klärt vorab, ob für ein Grundstück noch Erschließungskosten anfallen oder ob ein Bebauungsplan die Nutzung einschränkt.
Sie möchten den Prozess mit einem Experten an Ihrer Seite starten? Kontaktieren Sie unseren Ansprechpartner für die Wedemark. Er prüft Ihr Suchprofil und stellt den Kontakt zum zuständigen Partnermakler her. Auch in
Wunstorf und
Barsinghausen begleiten wir Sie mit dem gleichen Qualitätsstandard.