Rechnen Sie Ihre finanzielle Belastung durch, bevor Sie eine Mietanfrage stellen. Zur Kaltmiete kommen weitere feste Kosten:
Betriebskosten: Diese können nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Die rechtliche Grundlage dafür liefert § 556 BGB. Welche laufenden Kostenarten überhaupt entstehen können, definiert die Betriebskostenverordnung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Gebäude und Grundstück. Bei einem Haus entfallen Positionen wie Grundsteuer und Gartenpflege auf einen einzigen Haushalt statt auf viele Parteien. Der Betrag je Quadratmeter liegt daher oft höher als bei einer Wohnung.
Heizung und Strom: Erfragen Sie den Energieträger, das Baujahr der Heizung und den Verbrauch der Vorjahre.
Kaution: Eine Mietkaution für Wohnraum darf grundsätzlich höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen. Sie dürfen eine Geldkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, wie § 551 BGB regelt.
Provision: Bei der Wohnraumvermittlung darf ein Makler von Ihnen als Wohnungssuchendem grundsätzlich nur dann ein Entgelt verlangen, wenn er ausschließlich aufgrund Ihres Suchauftrags tätig geworden ist. Das regelt § 2 WoVermRG.