Ein Haus verlangt Unterlagen, die eine Wohnung nicht braucht, weil Grundstück, Gebäudehülle und Baulasten hier zusammenfallen.
Energieausweis. Er muss bereits in der Anzeige mit Ausweistyp, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse angegeben werden, und das Gebäudeenergiegesetz verlangt, dass er dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt wird. Ein Verbrauchsausweis setzt Abrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren voraus, ein Bedarfsausweis eine Aufnahme des Gebäudes.
Grundbuchauszug. Er weist Eigentümer, Grundstücksfläche und vor allem die Lasten in Abteilung II aus: Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Leitungsrechte. Wer ein solches Recht erst im Notartermin offenlegt, verhandelt neu.
Baulastenverzeichnis. Baulasten stehen in Niedersachsen nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde. Abstandsflächen, Zufahrts- und Stellplatzbaulasten betreffen gerade Reihen- und Doppelhäuser und begrenzen, was ein Käufer später anbauen darf.
Dazu kommen Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Nachweise über Sanierungen sowie bei einer Öl- oder Gasheizung das Schornsteinfegerprotokoll. Diese Sammlung ist auch die ehrlichste Antwort auf die häufig gestellte Frage, wie man ein Haus am schnellsten verkauft: Nicht durch mehr Reichweite, sondern dadurch, dass keine Rückfrage den Verkauf um zwei Wochen anhält.