1. Verfügungsbefugnis klären. Wer steht im Grundbuch, und stimmen alle zu? Bei Erbengemeinschaft, Scheidung, Betreuung oder minderjährigen Miteigentümern entsteht hier Abstimmungs- und teils Genehmigungsbedarf, der Wochen kostet. Parallel: Restschuld und Vorfälligkeit bei der finanzierenden Bank abfragen.
2. Haus und Grundstück aufnehmen. Bestand mit Bauakte abgleichen, Flächen nachrechnen lassen, Modernisierungen datieren, bekannte Mängel notieren, Zubehörliste festlegen.
3. Unterlagen vervollständigen. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenauskunft, Bauakte, Flächenberechnung, Energieausweis, Nachweise zu Dach, Heizung und Fenstern in eine geordnete Sammlung bringen.
4. Präsentieren und besichtigen. Zum Haus gehören Dach, Fassade, Keller, Technikraum, Garten, Zufahrt und Garage. Alle diese Bereiche sollten zugänglich sein, und die Angaben zu Baujahr, Flächen, Umbauten und Sanierungen müssen über Exposé, Gespräch und Unterlagen hinweg identisch sein.
5. Vertragsdaten zusammenstellen. Kaufgegenstand mit Flurstücken, Kaufpreis, Übergabetermin, mitverkauftes Zubehör, übernommene oder zu löschende Belastungen, Regelungen zur Räumung und zu offenen Arbeiten.
6. Beurkunden. Der Kaufvertrag über ein Grundstück samt Haus bedarf nach § 311b Absatz 1 BGB der notariellen Beurkundung, ein privatschriftlicher Vertrag ist nichtig. Mündliche Zusagen aus der Besichtigung, etwa zur Einbauküche oder zum Gartenhaus, sind nur verbindlich, wenn sie in der Urkunde stehen.
7. Fälligkeit und Übergabe. Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die im Vertrag genannten Voraussetzungen vorliegen, typischerweise Auflassungsvormerkung und Löschungsunterlagen. Die Schlüssel wechseln nicht am Notartermin, sondern zu dem im Vertrag geregelten Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten.
Im Übergabeprotokoll gehören festgehalten: Datum und Uhrzeit, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und gegebenenfalls Öltankstand, Anzahl aller Haus-, Keller-, Garagen- und Briefkastenschlüssel samt Torfernbedienungen und Alarmcodes, übergebene Wartungsunterlagen und Bedienungsanleitungen, Zustand der vereinbarten Einbauten, ausdrücklich zurückgelassene Gegenstände und noch offene Arbeiten. Übertragen Sie außerdem Zählerdaten an die Versorger und melden Sie den Wechsel bei Gebäudeversicherung und, falls vorhanden, beim Betreiber der Photovoltaikanlage.