Für ein bebautes Wohngrundstück ist die Liste der erforderlichen Dokumente spezifisch. Folgende fünf Positionen sind für eine rechtssichere Abwicklung unerlässlich:
Grundbuchauszug. Dieser Nachweis belegt die Eigentumsverhältnisse. In Abteilung II finden sich Rechte Dritter, wie etwa Wegerechte oder Wohnrechte, in Abteilung III die bestehenden Grundschulden. Den Auszug beantragen Sie beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts. Gemäss § 12 der Grundbuchordnung erhält nur ein berechtigter Interessent, also der Eigentümer selbst, Einsicht.
Flurkarte oder amtlicher Lageplan. Hieraus geht der genaue Zuschnitt des Grundstücks und die Position des Hauses hervor. Dies ist die Basis für alle Gespräche über Grenzverläufe, Anbauten oder die Nutzung des Gartens.
Wohnflächenberechnung. Die exakte Quadratmeterzahl ist oft ein zentraler Verhandlungspunkt. Besonders bei ausgebauten Dachgeschossen mit Schrägen oder Wintergärten ist eine präzise Berechnung notwendig. Schätzungen im Inserat stellen ein Haftungsrisiko dar.
Bauakte. Hier liegen Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Baugenehmigungen. Die Bauaktenauskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ist der Weg, um fehlende Pläne zu ergänzen und zu prüfen, ob Anbauten, Gauben oder Carports rechtmässig genehmigt wurden. Nicht genehmigte Bauten müssen dem Käufer offengelegt werden, bevor der Notartermin stattfindet.
Baulastenverzeichnis. Im Gegensatz zum Grundbuch enthält dieses Verzeichnis öffentlich rechtliche Verpflichtungen, wie etwa Abstandsflächen oder Zufahrtsbaulasten. Diese beeinflussen die Bebaubarkeit des Grundstücks und müssen zwingend mitgeteilt werden.
Zusätzlich sollten Sie Nachweise über Sanierungen, Wartungsberichte der Heizung, den Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers sowie Informationen zu Öltanks bereithalten. Wer die qualitativen Bodenwerte seines Grundstücks prüfen möchte, kann die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse kostenfrei über das System BORIS-NI einsehen.