Vollständige Unterlagen sind der wirksamste Beschleuniger im gesamten Prozess. Sie verkürzen die Finanzierungsprüfung des Käufers, verhindern Nachverhandlungen aus Unsicherheit und ersparen dem Notar Rückfragen. Fehlende Dokumente sollten beschafft sein, bevor das Objekt am Markt erscheint, denn Behörden und Verwaltungen arbeiten selten in der Geschwindigkeit eines Kaufinteressenten.
Für ein Haus sind typischerweise relevant: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen und Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Nachweise über Modernisierungen, eine Übersicht der laufenden Betriebskosten, der Gebäudeversicherungsnachweis, der Energieausweis sowie bei Bedarf Auskünfte aus dem Baulasten- und Altlastenverzeichnis.
Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung,
Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung, aktuelle Wirtschaftspläne, Hausgeldabrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Angaben zur Erhaltungsrücklage hinzu. Käufer und Banken lesen dort vor allem eines heraus: ob eine
Sonderumlage bereits beschlossen oder absehbar ist.
Bei einem Grundstück zählen die planungsrechtliche Situation, der Erschließungsstand, Baulasten, Dienstbarkeiten, Wegerechte und vorhandene Anschlüsse. Ist die Bebaubarkeit nicht eindeutig belegt, darf sie nicht mit dem Hinweis auf Nachbargebäude zugesichert werden.
Energieausweis: Pflichten, die die Anzeige betreffen #
Liegt ein Energieausweis vor, müssen Immobilienanzeigen bestimmte energetische Pflichtangaben enthalten. Die maßgeblichen Vorgaben stehen im Gebäudeenergiegesetz, und welche Angaben konkret nötig sind, hängt von Art und Ausstellungsdatum des Ausweises ab. Dazu zählen je nach Fall Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse.
Vorzulegen ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung, zu übergeben ist er nach Abschluss des Kaufvertrags. Ein abgelaufener oder gar nicht vorhandener Ausweis stoppt die Vermarktung an genau der Stelle, an der sie gerade Fahrt aufnimmt. Die Gültigkeit gehört deshalb in Phase 2 geprüft, nicht am Vorabend der ersten Besichtigung.