Wer in Bahrdorf ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen will, steht vor einem Ablauf, der sich in acht Schritten beschreiben lässt: Entscheidung, Unterlagen, Preisfindung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung, Notartermin, Übergabe. Dieser Leitfaden führt durch diese Verkäuferreise und benennt an jeder Stelle, was rechtlich vorgeschrieben ist, was vorbereitet sein muss und wo im ländlich geprägten Bahrdorf andere Regeln gelten als in einer Großstadt.
Bahrdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Helmstedt in Niedersachsen und gehört zur Samtgemeinde Velpke. Das prägt den Verkauf: Der Markt ist kleinteilig, die Zahl der gleichzeitig angebotenen Objekte überschaubar, und die Käufergruppe kommt überwiegend aus der Region. Ein Verkauf hier lebt weniger von Masse an Anfragen als von der Qualität der Vorbereitung.
Bevor irgendetwas inseriert wird, sollten drei Fragen beantwortet sein.
Wann soll der Verkauf abgeschlossen sein? Der Zeitraum von der Entscheidung bis zur Schlüsselübergabe umfasst in der Praxis mehrere Monate, weil Unterlagenbeschaffung, Vermarktung, Notartermin und Kaufpreiszahlung nacheinander stattfinden. Wer an einen Umzugstermin oder eine Anschlussfinanzierung gebunden ist, plant rückwärts.
Wird verkauft oder muss verkauft werden? Ein Verkauf unter Zeitdruck ist ein anderer Verkauf. Er kostet in aller Regel Verhandlungsspielraum, weil der Käufer den Druck spürt und einpreist.
Sind alle Eigentümer einig? Bei Erbengemeinschaften, geschiedenen Ehepaaren oder Miteigentum mehrerer Geschwister muss die Einigkeit vor dem ersten Inserat stehen. Der Kaufvertrag braucht später die Unterschrift aller Eigentümer, und ein Rückzieher kurz vor dem Notartermin macht die gesamte Vorarbeit zunichte.
Steuerlich gehört an diese Stelle noch eine vierte Frage. Gewinne aus privaten Grundstücksverkäufen können steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Das Gesetz enthält Ausnahmen für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Wer die Immobilie vermietet hat oder erst vor wenigen Jahren gekauft hat, sollte diese Frist vor der Entscheidung mit dem Steuerberater durchgehen, weil sich ein Verkaufstermin manchmal um wenige Monate verschieben lässt und das den Unterschied macht.