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Immobilie verkaufen in Bergen: Der komplette Ablauf von der Vorbereitung bis zur Schlüsselübergabe

Sie haben sich entschieden: Ihre Immobilie in Bergen soll verkauft werden. Damit stellt sich nicht mehr die Frage nach dem Ob, sondern nach dem Wie. Welche Unterlagen brauchen Sie zuerst? Wann geht das Objekt an den Markt?

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Henri Ehmke und Markus Meyer sind Ihre persönlichen Makler vor Ort und begleiten sie, als Eigentümer persönlich von der ersten Preiseinschätzung, über die Vermarktung, bis zur Verhandlung mit geprüften Interessenten.

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Der Verkaufsprozess in Bergen im Überblick

Sie haben sich entschieden: Ihre Immobilie in Bergen soll verkauft werden. Damit stellt sich nicht mehr die Frage nach dem Ob, sondern nach dem Wie. Welche Unterlagen brauchen Sie zuerst? Wann geht das Objekt an den Markt? Wie prüfen Sie, ob ein Interessent den Kaufpreis wirklich zahlen kann? Und was passiert zwischen Notartermin und dem Moment, in dem das Geld auf Ihrem Konto ist?

Diese Seite führt Sie durch den gesamten Verkaufsprozess: von der Unterlagenbeschaffung über die Positionierung, Vermarktung, Interessentenprüfung und Verhandlung bis zur Beurkundung, zur Kaufpreiszahlung und zur Übergabe. So wissen Sie zu jedem Zeitpunkt, welcher Schritt als Nächstes kommt und wo die typischen Stolpersteine liegen.

Ein Punkt vorweg, der den ganzen Ablauf strukturiert: In Deutschland ist ein Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie nur mit notarieller Beurkundung wirksam (§ 311b BGB). Weder ein Handschlag noch eine E-Mail-Zusage oder ein privat aufgesetzter Vertrag begründen eine Verkaufspflicht. Für Sie als Verkäufer heißt das: Alles, was vor dem Notartermin geschieht, dient der Vorbereitung dieses einen Termins. Alles danach ist gesicherte Abwicklung.

PhaseWas passiertWer liefert
1. UnterlagenGrundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis, bei Wohnungen Teilungserklärung und ProtokolleVerkäufer, Ämter, Verwaltung
2. PositionierungZustand, Ausstattung und Nachfragelage werden zu Angebotspreis und Strategie verdichtetgemeinsam
3. VermarktungExposé, Fotos, Anzeigen mit den vorgeschriebenen Energieangaben, Ansprache vorgemerkter InteressentenVermarktung
4. Besichtigung und PrüfungEinzeltermine, Rückfragen, Vorlage des Energieausweises, Bonitäts- und Finanzierungsprüfunggemeinsam
5. VerhandlungPreis, Übergabezeitpunkt, Inventar und Kostenverteilung werden verbindlich geklärtVermarktung
6. NotarVertragsentwurf, Bereitstellungsfrist, BeurkundungNotariat
7. AbwicklungAuflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung, Kaufpreiszahlung, GrundbuchumschreibungNotariat, Banken
8. ÜbergabeÜbergabeprotokoll, Zählerstände, Schlüssel, UmmeldungenVerkäufer und Käufer

Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe vergehen bei einer marktgängigen Immobilie erfahrungsgemäß mehrere Monate. Bemerkenswert ist, wo diese Zeit entsteht: meist nicht in der Vermarktung, sondern bei der Unterlagenbeschaffung am Anfang und bei der Bankabwicklung nach der Beurkundung. Beide Abschnitte lassen sich verkürzen, wenn man sie früh angeht. Genau dort liegt Ihr größter Zeitgewinn.

Schwarzes Ladenschild 'City Immobilienmakler' über beleuchtetem Schaufenster

Schritt 1: Unterlagen vollständig beschaffen

Ein Immobilienverkauf scheitert selten an mangelndem Interesse. Er scheitert an Lücken in den Unterlagen. Kaufinteressenten finanzieren in der Regel über eine Bank, und Banken prüfen Papiere, keine Eindrücke. Für den Verkauf in Bergen benötigen Sie im Kern:

  • einen aktuellen Grundbuchauszug inklusive Klärung aller Eintragungen in Abteilung II, etwa Wegerechte, Wohnrechte oder Leitungsrechte
  • Flurkarte und Grundstücksnachweise
  • Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung, soweit vorhanden
  • Nachweise über Modernisierungen: Heizung, Dach, Fenster, Elektrik
  • bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Teilungserklärung, den Wirtschaftsplan, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und den Stand der Erhaltungsrücklage
  • bei vermieteten Objekten die Mietverträge samt Nachträgen und die Nebenkostenabrechnungen

Der klassische Bremsklotz ist der Energieausweis. Beim Verkauf eines Wohngebäudes oder einer Wohnung müssen Sie dem Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie davon vorlegen (§ 80 GEG). Wer erst nach der ersten Interessentenanfrage mit der Beantragung beginnt, verliert Wochen. Das Gleiche gilt für fehlende Grundbucheintragungen, ungeklärte Erbfolgen oder eine nicht auffindbare Baugenehmigung: Diese Punkte kosten wenig Geld, aber viel Zeit, wenn sie zu spät angegangen werden.

Modernes Industriegebäude mit Glaseingang hinter Zaun

Schritt 2: Marktfähige Positionierung statt Wunschpreis

Bevor die Immobilie an den Markt geht, wird der Angebotspreis festgelegt. Eine fundierte Wertermittlung ist dafür der vorbereitende Schritt. Entscheidend für den Verkaufserfolg ist jedoch, was aus dieser Zahl gemacht wird: In welcher Preisspanne wird angeboten? Welche Käufergruppe wird angesprochen? Welche Zugeständnisse sind verhandelbar, welche nicht?

Der teuerste Fehler im gesamten Prozess ist ein zu hoch angesetzter Startpreis. Ein Angebot, das monatelang im Markt steht und mehrfach reduziert wird, verliert an Glaubwürdigkeit. Spätere Interessenten verhandeln dann gezielt gegen diese Historie. Umgekehrt verschenkt ein zu niedriger Preis bares Geld. Sinnvoll ist eine Spanne, die zum Zustand des Objekts, zur Lage in Bergen und zur aktuellen Nachfrage passt, kombiniert mit einer klaren Regel, wann nachgesteuert wird.

Zur Positionierung gehört außerdem die Frage, in welchem Zustand verkauft wird. Nicht jede Renovierung rechnet sich. Eine vollständige Entrümpelung, freie Zugänge und funktionierende Beleuchtung wirken auf Fotos und bei Besichtigungen fast immer stärker als eine teure Teilsanierung kurz vor dem Verkauf.

Backstein-Innenhof eines Restaurants mit gelben Sonnenschirmen

Schritt 3: Vermarktung mit korrekten Pflichtangaben

Aus Unterlagen und Positionierung entsteht das Exposé: belastbare Objektdaten, aussagekräftige Fotos, Grundrisse und eine ehrliche Zustandsbeschreibung. Ehrlichkeit ist hier keine moralische Frage, sondern eine wirtschaftliche. Jede Beschönigung wird spätestens bei der Besichtigung entdeckt und kommt als Preisabschlag zurück.

Wichtig ist die Formalie in den Anzeigen: Bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis müssen bereits in kommerziellen Immobilienanzeigen enthalten sein, sofern ein Energieausweis vorliegt (§ 87 GEG). Dazu zählen die Art des Ausweises, der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert, der wesentliche Energieträger, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Angaben, drohen nicht nur Beanstandungen, sondern auch die nachträgliche Überarbeitung der Anzeigen.

Parallel zur öffentlichen Vermarktung werden gezielt Interessenten angesprochen, die bereits suchen. Bei vielen Objekten in und um Bergen kommt der Käufer aus einem vorgemerkten Kreis und nicht über ein Portal. Auf Wunsch ist auch ein diskreter Verkauf ohne öffentliche Anzeige möglich, etwa bei vermieteten Objekten oder in sensiblen familiären Situationen.

Waldweg durch Laubwald mit hohen Bäumen

Schritt 4: Besichtigungen und Prüfung der Interessenten

Besichtigungen werden terminiert, vorbereitet und begleitet. Bewährt haben sich Einzeltermine statt Massenbesichtigungen: Sie liefern ehrliche Rückmeldungen zu Objekt und Preis, und sie schützen Ihre Privatsphäre, solange Sie selbst in der Immobilie wohnen. Der Energieausweis wird spätestens bei diesem Termin vorgelegt.

Danach beginnt der Abschnitt, der über die Sicherheit des gesamten Verkaufs entscheidet: die Prüfung der Interessenten. Gefragt werden Finanzierungsbestätigung oder Eigenkapitalnachweis, der geplante Ablauf und der Zeitrahmen. Ein Käufer ohne belastbare Finanzierungszusage kann Sie drei Monate kosten, wenn der Notartermin platzt oder der Kaufpreis nicht fällig gestellt werden kann. Erst wenn diese Prüfung sauber abgeschlossen ist, beginnt die Verhandlung.

Helles Wohnzimmer mit Kamin, grauem Sofa und Holzboden

Schritt 5: Verhandlung und Kostenverteilung

Verhandelt wird nicht nur der Preis. Mindestens genauso wichtig sind der Übergabezeitpunkt, mitverkauftes Inventar, der Umgang mit bekannten Mängeln und die Frage, wer welche Kosten trägt. Alles, was hier offen bleibt, taucht im Notartermin wieder auf und verzögert die Beurkundung.

Für die Maklerkosten gilt eine gesetzliche Grenze, die Sie kennen sollten: Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser kann ein Unternehmer die Maklerkosten nicht vollständig auf einen als Verbraucher handelnden Käufer abwälzen, wenn nur eine Partei den Makler beauftragt hat (§ 656d BGB). Die Kostenverteilung wird deshalb früh und transparent besprochen und sauber im Vertrag abgebildet, nicht kurz vor der Beurkundung improvisiert.

Helles Wohnzimmer mit Kamin, grauem Sofa und Holzboden

Schritt 6: Der Notartermin

Steht die Einigung, geht der Vorgang an das Notariat. Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf und stellt ihn beiden Seiten zu. Dabei gilt eine Schutzfrist: Der Notar soll den Kaufvertrag grundsätzlich erst beurkunden, nachdem Verbraucher ausreichend Gelegenheit hatten, sich mit dem Vertragsgegenstand auseinanderzusetzen. Bei Verbraucherverträgen wird der Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung bereitgestellt (§ 17 BeurkG). Diese Frist ist kein Verzug, sondern fester Bestandteil der Planung.

Nutzen Sie die zwei Wochen aktiv. Prüfen Sie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Regelungen zu Mängeln und Inventar, die Lastenfreistellung und den Umgang mit bestehenden Grundschulden. Fragen zum Entwurf beantwortet der Notar, der zur Neutralität gegenüber beiden Parteien verpflichtet ist.

Modernes Wohnzimmer mit offenem Dachstuhl, Kamin und grauem Sofa

Schritt 7: Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang

Nach der Beurkundung übernimmt das Notariat die Abwicklung. Zunächst wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen, die den Käufer sichert. Anschließend wird die Lastenfreistellung vorbereitet und, sofern erforderlich, werden Genehmigungen und Vorkaufsrechtsverzichte eingeholt. Erst wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf.

Für Ihren Zeitplan ist ein rechtlicher Punkt entscheidend: Das Eigentum an einem Grundstück geht nicht bereits mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags über. Es setzt die Einigung über den Rechtsübergang und die Eintragung im Grundbuch voraus (§ 873 BGB). Zwischen Beurkundung und Umschreibung liegen daher regelmäßig einige Wochen. Der Kaufpreis fließt in genau diesem Zeitraum, gesichert durch die notarielle Abwicklung.

Modernes Wohn-Ess-Zimmer mit dunkelgrüner Täfelung, Kamin und Dachfenster

Schritt 8: Die Übergabe

Die Übergabe erfolgt üblicherweise nach vollständigem Kaufpreiseingang und wird protokolliert: Zählerstände für Strom, Wasser, Gas oder Wärme, die Anzahl der übergebenen Schlüssel, der Zustand der Räume, verbleibendes Inventar und Hinweise auf bestehende Wartungsverträge. Danach folgen die Ummeldungen bei Versorgern, Versicherungen und, bei Wohnungen, bei der Hausverwaltung. Ein sauberes Übergabeprotokoll erspart beiden Seiten spätere Diskussionen.
Wohnzimmer mit Kücheninsel, Balkon und Skyline-Blick, Schlüssel auf dem Tisch

Sonderfälle, die den Ablauf verändern

Vermietete Immobilie. Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie tritt der Käufer grundsätzlich in die bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein (§ 566 BGB). Der Verkauf beendet das Mietverhältnis also nicht. Mietkaution, laufende Nebenkostenabrechnung und eventuelle Mietanpassungen gehören sauber in die Vertragsgestaltung. Zugleich verschiebt sich die Zielgruppe von Selbstnutzern hin zu Kapitalanlegern.

Eigentumswohnung. Hier prüfen Käufer und Banken die Eigentümergemeinschaft mit: Teilungserklärung, Beschlüsse, Erhaltungsrücklage und geplante Sanierungen. Diese Unterlagen sollten vor Start der Vermarktung vollständig vorliegen.

Erbengemeinschaft oder Trennung. Verkauft wird nur gemeinsam. Vor der Vermarktung braucht es Klarheit über Vertretungsbefugnisse, den Grundbuchstand und die Verteilung des Erlöses. Diese Klärung vorzuziehen ist der wichtigste Zeitfaktor überhaupt.

Unterlagen und Grundriss auf dem Beratungstisch

Steuern: Die Zehnjahresfrist im Blick behalten

Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen können steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Das Gesetz enthält Ausnahmen für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 EStG). Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall Steuern anfallen, hängt von Anschaffungsdaten, Nutzung und Abschreibungen ab. Das gehört frühzeitig in die Hände Ihrer Steuerberatung. Der Verkaufszeitpunkt lässt sich in vielen Fällen um wenige Monate verschieben, wenn sich das rechnet.
Luftaufnahme eines eingezäunten Grundstücks mit mehreren Häusern in grüner Hügellandschaft

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf in Bergen

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Bergen? Rechnen Sie mit mehreren Monaten von der Unterlagenbeschaffung bis zur Übergabe. Die Vermarktung ist dabei häufig der kürzeste Abschnitt. Den Zeitplan bestimmen vor allem die Unterlagen am Anfang und die Bankabwicklung nach der Beurkundung.

Kann ich verkaufen, wenn noch ein Kredit auf der Immobilie läuft? Ja. Die Restschuld wird über das Notariat aus dem Kaufpreis abgelöst, die Grundschuld wird gelöscht oder übernommen. Klären Sie früh mit Ihrer Bank, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Brauche ich den Energieausweis schon vor der ersten Anzeige? Ja, praktisch. Liegt ein Energieausweis vor, gehören dessen Pflichtangaben bereits in die Anzeige, und spätestens bei der Besichtigung ist er vorzulegen. Beschaffen Sie ihn deshalb vor dem Start der Vermarktung.

Ist eine mündliche Zusage bindend? Nein. Ohne notarielle Beurkundung entsteht keine wirksame Verkaufsverpflichtung, weder für den Käufer noch für Sie.

Luftaufnahme eines Grundstücks mit transparent eingezeichneten geplanten Gebäuden

Verkaufsanfrage für Ihre Immobilie in Bergen

Wenn Sie den Verkauf konkret angehen möchten, senden Sie uns die Eckdaten Ihrer Immobilie: Objektart, Adresse in Bergen, ungefähre Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr, aktueller Nutzungsstatus (selbst genutzt, vermietet oder leer stehend) und Ihr gewünschter Zeitrahmen. Sie erhalten eine Rückmeldung mit dem konkreten nächsten Schritt, einer Liste der Unterlagen, die in Ihrem Fall noch fehlen, und einem realistischen Zeitplan bis zum Notartermin.

Das bekommen Sie:

  • Checkmark
    Bedarfsklärung und Prüfung von Unterlagen wie Energieausweis und Grundbuchauszug
  • Checkmark
    Marktgerechte Bewertung nach amtlichen Bodenrichtwerten und ImmoWertV
  • Checkmark
    Vermarktungsstrategie, abgestimmt auf die Zielgruppe in Vahrenwald
  • Checkmark
    Zugang zu Objekten, die nicht öffentlich inseriert sind

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Harald Pretschner

Herr Ehmke hat mir sogar noch Monate nach der Beauftragung wichtige Dokumente zur Verfügung gestellt, als meine Hausverwaltung im Urlaub war. Ein absolut vorbildlicher Service.

Google-Rezension · 05/2026

Samena Knop

City Immobilienmakler Hannover ist wirklich ein sehr guter Makler,sehr professionell und kompetent,arbeitet präzise und genau, geht auf Alle Wünsche des Kunden ein und versucht das bestmögliche heraus zuholen

Google-Rezension · 04/2026

Schuh Reese GmbH

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Google-Rezension · 03/2026

Sebastian Wy.

Ich bin mit der freundlichen und professionellen Bearbeitung meiner Anfrage sehr zufrieden.

Google-Rezension · 03/2026

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