1. Erstberatung und Objektaufnahme #
Wir sehen uns die Immobilie vor Ort an und erfassen das Baujahr, den aktuellen Zustand, die genauen Flächen, die Ausstattung und mögliche Besonderheiten wie Erbbaurechte, Wegerechte, Denkmalschutzauflagen oder laufende Mietverhältnisse. Gleichzeitig klären wir Ihre persönlichen Rahmenbedingungen: Wer ist im Grundbuch eingetragen, gibt es mehrere Eigentümer und besteht bei der Bank noch eine Restschuld, die abgelöst werden muss. Dieses Gespräch bildet das Fundament für alle weiteren Schritte.
2. Preiseinschätzung und Marktbezug #
Für eine tragfähige Einordnung nutzen wir die tatsächlich erzielten Vergleichsdaten des regionalen Teilmarkts sowie die amtlichen Bodenrichtwerte. Amtliche Bodenrichtwerte und weitere Grundstücksmarktdaten für Niedersachsen werden über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NI bereitgestellt. Der Bodenrichtwert ist dabei ein wichtiger Baustein, aber nicht das alleinige Ergebnis: Er beschreibt den Wert des unbebauten Bodens, nicht den Ihres konkreten Gebäudes. Eine vertiefte Preisrecherche und eine gesonderte, sehr detaillierte Wertermittlung behandeln wir auf den dafür vorgesehenen Seiten. Hier bleibt es bei der fundierten Einordnung, die Sie für eine sichere Verkaufsentscheidung benötigen.
3. Unterlagen zusammenstellen #
Dieser Schritt entscheidet maßgeblich über das Tempo des gesamten Verkaufsprozesses. Wir fordern fehlende Dokumente beim Grundbuchamt, Bauamt, Katasteramt oder bei der Hausverwaltung an und prüfen sie akribisch auf Vollständigkeit, bevor das Objekt überhaupt an den Markt geht. Nur wenn wir alle Fakten schwarz auf weiß haben, können wir Interessentenfragen sofort und bindend beantworten.
4. Exposé und Vermarktungsstart #
Wir erstellen professionelle Fotos, einen exakten Grundriss, eine belastbare Objektbeschreibung und fügen die gesetzlich vorgeschriebenen Energieangaben hinzu. Erst wenn absolut alles steht und mehrfach geprüft ist, wird das Objekt veröffentlicht. Ein einmal verpatzter Markteintritt mit fehlerhaften oder unvollständigen Daten lässt sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren und hinterlässt einen bleibenden Eindruck bei der Käuferschaft.
5. Anfragen, Qualifizierung und Besichtigungen #
Wir beantworten alle eingehenden Anfragen, prüfen die Ernsthaftigkeit und vor allem die Finanzierbarkeit der Interessenten und führen Besichtigungen als exklusive Einzeltermine durch. Gruppentermine schaffen selten eine Vertrauensbasis. Sie erhalten von uns regelmäßige Rückmeldungen darüber, wie der Markt auf Ihr Objekt reagiert, und können die Strategie bei Bedarf gemeinsam mit uns nachjustieren.
6. Verhandlung und Kaufvertrag #
Nach der Einigung über den Preis stimmen wir den Kaufvertragsentwurf mit dem zuständigen Notariat ab. Dabei klären wir die Zahlungsmodalitäten, den genauen Übergabetermin, das mitverkaufte Inventar und den professionellen Umgang mit bestehenden Grundschulden. Wir verhandeln nicht nur den Preis, sondern gestalten die Bedingungen, unter denen der Vertrag zustande kommt.
7. Notartermin, Kaufpreiszahlung und Übergabe #
Beim Notartermin wird der Vertrag beurkundet. Im Anschluss folgen die Auflassungsvormerkung, die Einholung der Löschungsunterlagen der Bank, die Fälligkeitsmitteilung des Notars, die Kaufpreiszahlung auf das sichere Treuhandkonto und schließlich die tatsächliche Übergabe mit einem detaillierten Protokoll und den abgelesenen Zählerständen. Erst nach diesem Schritt ist der Verkauf physisch abgeschlossen.