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Immobilie verkaufen in Eschede: Ablauf, Fristen und Kosten für Eigentümer

Eschede ist eine Gemeinde im Landkreis Celle in Niedersachsen und gehört zur Samtgemeinde Eschede. Für Grundstücke hier führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Celle das Grundbuch, dort wird auch der Grundbuchauszug angefordert.

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Marktpreise & Verkaufseinordnung

Immobilienwerte in Eschede einordnen

Quadratmeterpreise sind ein guter erster Marktcheck. Für den realistischen Verkaufspreis zählen aber auch Mikrolage, Zustand, Energiekennwerte, Nachfrage im Stadtteil und die aktuelle Wettbewerbssituation.

Im Preis-Explorer sehen Sie historische Orientierungswerte und Vergleichsdaten. Für die konkrete Preisstrategie verbinden wir diese Daten mit einer individuellen Einschätzung vor Ort.

Der Ablauf in sieben Schritten

Eschede ist eine Gemeinde im Landkreis Celle in Niedersachsen und gehört zur Samtgemeinde Eschede. Für Grundstücke hier führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Celle das Grundbuch, dort wird auch der Grundbuchauszug angefordert. Wer seine Immobilie verkaufen will, entscheidet damit nicht nur über einen Preis, sondern über eine Kette aus Unterlagen, Fristen und Zahlungsschritten, die aufeinander aufbauen. Diese Seite beschreibt den Weg aus Eigentümersicht: von der Verkaufsentscheidung bis zur Schlüsselübergabe.

  1. Eigentum, Belastungen und Zustimmungen im Grundbuch klären
  2. Unterlagen vollständig beschaffen
  3. Gültigen Energieausweis bereitstellen
  4. Angebotspreis festlegen und Vermarktung vorbereiten
  5. Kaufinteressenten und deren Finanzierung prüfen
  6. Kaufvertrag beurkunden, Fälligkeit abwarten, Kaufpreis vereinnahmen
  7. Übergeben, abrechnen, Unterlagen sichern
Saniertes historisches Fachwerk-Backsteinhaus mit grüner Eingangstür

Fristen und Kosten auf einen Blick

PunktWertGrundlage
SpekulationsfristGewinn steuerfrei bei mehr als 10 Jahren zwischen Anschaffung und Verkauf§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Ausnahme EigennutzungNutzung zu eigenen Wohnzwecken im Verkaufsjahr und in den 2 vorangegangenen Kalenderjahren§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG
Energieausweis, Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung§ 79 Abs. 4 GEG
Energieausweis, Vorlageunaufgefordert spätestens bei der Besichtigung, Übergabe bei Vertragsabschluss§ 80, § 87 GEG
Darlehen ablösen10 Jahre nach Vollauszahlung Kündigungsrecht mit 6 Monaten Frist, ohne Entschädigung§ 489 Abs. 1 Nr. 2, § 490 Abs. 2 BGB
Notar- und Grundbuchkostenrund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, üblicherweise beim KäuferGNotKG, Kostenverzeichnis
Grunderwerbsteuer Niedersachsen5 Prozent des Kaufpreises, im Vertrag üblicherweise beim KäuferLandesamt für Steuern Niedersachsen
MaklerprovisionVerkäufer trägt mindestens die Hälfte, seit 23. Dezember 2020§§ 656a bis 656d BGB
Modernes Esszimmer mit Holztisch, schwarzen Pendelleuchten und gerahmten Postern

Schritt 1: Ausgangslage im Grundbuch klären

Am Anfang steht kein Inserat, sondern ein aktueller Grundbuchauszug. Er beantwortet zwei Fragen: Wer darf verkaufen, und was hängt an der Immobilie? Bei Ehepartnern, Erbengemeinschaften oder mehreren Miteigentümern fehlt sonst später genau die Unterschrift, die den Notartermin trägt.

In Abteilung II und III stehen die Belastungen, die den Verkauf prägen:

  • Grundschulden und Hypotheken, auch bereits abgelöste
  • Wohnrechte und Nießbrauch
  • Wege- und Leitungsrechte, Baulasten
  • Vorkaufsrechte
  • Sanierungs- oder Denkmalvermerke

Nicht jede eingetragene Grundschuld sichert noch ein laufendes Darlehen. Auch eine längst zurückgezahlte Finanzierung steht oft weiter im Grundbuch und muss zum Verkauf gelöscht werden, damit der Käufer lastenfrei erwirbt. Die Löschungsbewilligung stellt die Bank aus, die Eintragung veranlasst später der Notar, und die Kosten dafür trägt der Verkäufer.

Parallel gehört geklärt, wann die Immobilie tatsächlich frei ist. Umzug, laufende Mietverhältnisse und der Zahlungstermin müssen zusammenpassen. Die Schlüssel wechseln erst, wenn der Kaufpreis vollständig eingegangen ist.

Weiße Karte mit gelbem Haus-Symbol auf Holztisch neben Notizblock und Stift

Schritt 2: Unterlagen beschaffen

Vollständige Unterlagen entscheiden darüber, wie schnell die Bank des Käufers zusagt. Für Haus und Grundstück sind das regelmäßig: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnung, Baugenehmigungen samt Nachweisen über spätere Umbauten, Baubeschreibung, Belege zu Modernisierungen, Grundsteuerbescheid, Angaben zu Erschließungs- und Anliegerbeiträgen sowie Versicherungsunterlagen.

Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Beschlusssammlung, Verwaltervertrag, Angaben zur Instandhaltungsrücklage und zu beschlossenen Sonderumlagen hinzu. Diese Unterlagen stellt üblicherweise die WEG-Verwaltung bereit. Bei vermieteten Objekten zusätzlich Mietvertrag mit Nachträgen, Mietzahlungsübersicht, letzte Betriebskostenabrechnung und Kautionsnachweis.

Fehlende Bauunterlagen fordern Sie beim Bauamt der Samtgemeinde Eschede beziehungsweise beim Landkreis Celle an, und zwar vor dem ersten Inserat. Weicht der Grundriss vom tatsächlichen Zustand ab, klären Sie, ob der Umbau genehmigt war. Ungeklärte Abweichungen kosten später Kaufpreis, weil sie in der Finanzierungsprüfung auffallen.

Schwarzes Ladenschild 'City Immobilienmakler' über beleuchtetem Schaufenster

Schritt 3: Energieausweis bereitstellen

Der Energieausweis ist Pflicht, nicht Zubehör. Er muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Prüfen Sie deshalb früh das Ausstellungsdatum: Ein Ausweis gilt zehn Jahre, danach ist er für die Vermarktung wertlos.

Bereits die Immobilienanzeige muss die vorgeschriebenen Kennwerte enthalten, sofern der Ausweis zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Je nach Gebäude ist ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis zulässig, einzelne Baudenkmäler sind von der Pflicht ausgenommen. Wer den Ausweis erst nach den ersten Besichtigungen bestellt, verzögert die Vermarktung und riskiert einen Verstoß gegen das Gebäudeenergiegesetz.

Modernes Industriegebäude mit Glaseingang hinter Zaun

Schritt 4: Angebotspreis festlegen und Vermarktung vorbereiten

Die Preisfindung ist ein Schritt im Ablauf, nicht das Thema dieser Seite. Bodenrichtwerte für Eschede veröffentlicht der zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte über das Bodenrichtwertportal des Landes Niedersachsen (BORIS-NI). Ein Bodenrichtwert ist ein Grundstückswert je Quadratmeter, kein fertiger Immobilienpreis. Wie Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren daraus einen Angebotspreis machen, steht auf der Seite zur Immobilienbewertung.

Zwei häufig gesuchte Zahlen nennen wir hier bewusst nicht: die durchschnittliche Vermarktungsdauer und das Quadratmeter-Preisniveau in Eschede. Belastbar sind diese Werte nur aus der aktuellen Auswertung des zuständigen Gutachterausschusses für den Landkreis Celle, und dort sollten Sie sie vor der Preisentscheidung abfragen. Eine gerundete Angabe aus zweiter Hand trägt keine Verkaufsentscheidung.

Vor der Veröffentlichung legen Sie fest, welche Angaben ins Exposé gehören und welche Nachweise erst nach einer qualifizierten Anfrage herausgehen. Bekannte wesentliche Mängel dürfen Sie nicht verschweigen, ein pauschaler Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag schützt davor nicht. Baujahr, Wohnfläche, Modernisierungen und baurechtliche Situation müssen anhand der Unterlagen belegbar sein.

Ob Sie privat verkaufen oder einen Makler beauftragen, ist eine Frage von Zeit und Routine: Privatverkauf bedeutet Unterlagen, Anfragen, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Vertragsabstimmung in Eigenregie. Auswahlkriterien und Leistungsumfang finden Sie auf der Maklerseite.

Backstein-Innenhof eines Restaurants mit gelben Sonnenschirmen

Schritt 5: Käufer und Finanzierung prüfen

Eine mündliche Zusage trägt nichts. Bevor der Notar einen Entwurf schreibt, sollte eine Finanzierungsbestätigung der Bank oder ein geeigneter Eigenkapitalnachweis vorliegen. Eine Selbstauskunft ersetzt das nicht. Ohne belastbaren Nachweis bleibt das Objekt womöglich wochenlang reserviert und scheitert am Ende an der Kreditentscheidung. Personenbezogene Unterlagen erheben Sie nur im erforderlichen Umfang.

Alles, was Sie mit dem Käufer vereinbaren, gehört in die Urkunde:

  • Räumungs- und Übergabetermin
  • mitverkaufte Einbauten und bewegliche Gegenstände
  • Übernahme bestehender Mietverhältnisse
  • Regelungen zu bekannten Mängeln und Restarbeiten
  • Aufteilung laufender Kosten
  • Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit

Nebenabreden außerhalb der Urkunde sind riskant, denn der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Ohne sie ist er formunwirksam.

Waldweg durch Laubwald mit hohen Bäumen

Schritt 6: Notartermin, Fälligkeit und Kaufpreis

Der Notar ist neutral. Er setzt um, was die Parteien vereinbaren, prüft aber weder die Angemessenheit des Preises noch die steuerliche Gestaltung. Den Entwurf erhalten die Beteiligten vorab; ist ein Unternehmer an einem Verbrauchervertrag beteiligt, soll der Verbraucher ihn im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung haben. Änderungswünsche klären Sie vor dem Termin.

Nach der Unterschrift läuft die Abwicklung in fester Reihenfolge:

  1. Eintragung der Auflassungsvormerkung für den Käufer
  2. Einholung der Löschungsbewilligungen für Ihre Grundschulden
  3. Klärung eines kommunalen Vorkaufsrechts, in der Regel über ein Negativattest
  4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  5. Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit an den Käufer
  6. Eigentumsumschreibung nach vollständiger Zahlung

Die Auflassungsvormerkung sichert nur den Anspruch des Käufers. Eigentümer wird er erst mit der Eintragung im Grundbuch. Zahlen darf der Käufer erst, wenn der Notar die Fälligkeit bestätigt hat. Läuft noch ein Darlehen, fließt ein Teil des Kaufpreises direkt an Ihre Bank, der Rest an Sie.

Helles Wohnzimmer mit Kamin, grauem Sofa und Holzboden

Schritt 7: Übergabe und Abschluss

Übergeben wird nach vollständigem Zahlungseingang, und zwar mit schriftlichem Protokoll. Hinein gehören Datum und Uhrzeit, Anzahl und Art der Schlüssel, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung, Zustand von Räumen und Außenanlagen, übergebene Unterlagen und Garantiescheine, bekannte Restarbeiten und übernommene Gegenstände.

Mit dem vertraglich vereinbarten Besitzübergang gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über, also laufende Verbrauchskosten und objektbezogene Risiken. Versicherer, Versorger und gegebenenfalls die Hausverwaltung informieren Sie zeitnah. Kaufvertrag, Protokoll, Zahlungsnachweise und Rechnungen zu den Verkaufskosten heben Sie auf, denn sie zählen bei der steuerlichen Abrechnung.

Helles Wohnzimmer mit Kamin, grauem Sofa und Holzboden

Welche Kosten trägt der Verkäufer?

Notar- und Grundbuchkosten liegen zusammen bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Üblicherweise zahlt der Käufer den Kaufvertrag und seine Eigentumseintragung, der Verkäufer die Löschung seiner Grundschulden. Dazu kommen: Beschaffung fehlender Unterlagen, Energieausweis, Reparaturen oder Räumung, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, Beratungskosten, Vermarktungskosten und gegebenenfalls Maklerprovision.

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020 die geteilte Provision: Soll der Käufer beteiligt werden, trägt der Verkäufer mindestens die Hälfte. Die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent in Niedersachsen ist dagegen im Vertrag üblicherweise Sache des Käufers und damit keine Verkäuferposition.

Modernes Wohnzimmer mit offenem Dachstuhl, Kamin und grauem Sofa

Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigung, Grundschuldlöschung

Ein Verkauf beendet keinen Kreditvertrag. Die Bank muss der vorzeitigen Ablösung zustimmen und kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Fordern Sie früh eine schriftliche Ablöseauskunft an: Sie nennt Restschuld, Entschädigung und die Bedingungen für die Freigabe der Grundschuld. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung eines Darlehens mit gebundenem Sollzins besteht ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, dann fällt keine Entschädigung an. Maßgeblich ist die Vollauszahlung, nicht das Vertragsdatum; spätere Aufstockungen und Prolongationen verschieben die Rechnung. Wer kurz vor dieser Frist steht, richtet den Verkaufszeitpunkt besser danach aus.
Modernes Wohn-Ess-Zimmer mit dunkelgrüner Täfelung, Kamin und Dachfenster

Spekulationsfrist und Steuerfolgen

Der Gewinn ist steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge. Innerhalb der Frist bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Das kann in der Praxis gut zwei Jahre Eigennutzung bedeuten, wenn die Zeiträume über den Jahreswechsel liegen.

Bei vermieteten Zeiträumen, häuslichem Arbeitszimmer, unbebauten Grundstücken oder mehreren Verkäufen in kurzem Abstand gelten Besonderheiten. Ist der Gewinn steuerpflichtig, werden Anschaffungskosten und anrechenbare Verkaufsaufwendungen abgezogen. Prüfen Sie das vor der Beurkundung, denn danach lässt sich am Zeitpunkt nichts mehr ändern.

Wohnzimmer mit Kücheninsel, Balkon und Skyline-Blick, Schlüssel auf dem Tisch

Sonderfälle: Erbe, Scheidung, vermietete Immobilie

Geerbte Immobilie. Eine Immobilie im Nachlass einer Erbengemeinschaft kann nur einstimmig verkauft werden. Stimmt ein Miterbe nicht zu, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die regelmäßig unter dem Marktwert endet. Vorher gehören Erbnachweis und Grundbuchberichtigung geklärt. Für die Spekulationsfrist zählt die Anschaffung durch den Erblasser, nicht der Erbfall, sodass die Zehnjahresfrist oft bereits erfüllt ist.

Scheidung. Klären Sie zuerst Eigentumsverhältnis, Kreditnehmerstellung und Erlösverteilung. Eine interne Absprache entlässt niemanden aus der Haftung gegenüber der Bank. Übergabetermin, Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung und Verteilung des Erlöses gehören vor den Notartermin und schriftlich fixiert.

Vermietetes Objekt. Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer tritt mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein, einschließlich der Kaution. Mietverträge, Zahlungsübersicht, Kautionsnachweis und Betriebskostenunterlagen werden vollständig übergeben. Eine Kündigung allein wegen des Verkaufs gibt es nicht, und bei umgewandeltem Wohnraum ist ein Vorkaufsrecht des Mieters zu prüfen.

Wohnimmobilie in verkaufsfertigem Zustand

Erst planen, dann vermarkten

Ein geordneter Verkauf in Eschede beginnt mit vier Prüfungen: Eigentum, Finanzierung, Steuerfrist, Verfügbarkeit. Wer Grundbuchauszug, Energieausweis, Bauunterlagen und gegebenenfalls Miet- oder Erbnachweise vor dem ersten Inserat beisammen hat, spart sich Rückfragen beim Notar und Nachverhandlungen mit dem Käufer. Und wer kurz vor dem Ablauf der Zehnjahresfrist oder einer Zinsbindung steht, prüft das vor der Verkaufsentscheidung, nicht danach.

Häufige Gründe für Immobilienverkauf Eschede:

  • Checkmark
    Alter oder Ruhestand
  • Checkmark
    Erbschaft einer Immobilie
  • Checkmark
    Umzug oder Familienzuwachs
  • Checkmark
    Neue Lebenssituation

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