Wer in Gifhorn eine Immobilie verkaufen will, betritt einen Markt, der stark von Berufspendlern geprägt ist. Die Kreisstadt des Landkreises Gifhorn liegt im Osten Niedersachsens und grenzt direkt an die Arbeitsmarktregion Wolfsburg und Braunschweig. Genau daraus speist sich ein großer Teil der Käuferschaft, die hier nach Wohneigentum sucht. Für Sie als Eigentümer heißt das vor allem eines: Ein Verkauf scheitert in dieser Region selten am grundsätzlichen Interesse, sondern meist an fehlenden Unterlagen, an einem unsauberen Kaufvertrag oder an Haftungsfragen, die erst nach der Übergabe auftauchen.
Diese Seite führt Sie chronologisch durch den gesamten Verkaufsprozess. Was Ihre Immobilie konkret wert ist und wie eine professionelle Wertermittlung abläuft, haben wir auf unserer Seite zur Immobilienbewertung ausführlich behandelt. Auch das aktuelle Preisniveau, konkrete Quadratmeterpreise und Marktdaten für Gifhorn finden Sie auf einer separaten Schwesterseite. Dieser Leitfaden setzt in dem Moment an, in dem Sie sich für den Verkauf entschieden haben, und begleitet Sie bis zur Schlüsselübergabe und Grundbuchumschreibung.
Bevor Sie ein Objekt inserieren, müssen Sie zwei Punkte klären, die sich später im Prozess nicht mehr korrigieren lassen.
Die steuerliche Zehnjahresfrist. Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie das Objekt im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren durchgehend selbst bewohnt, entfällt diese Besteuerung. Wenige Wochen Unterschied beim Beurkundungstermin können hier über eine erhebliche Steuerlast entscheiden. Prüfen Sie daher den Kalender genau, bevor Sie in Verhandlungen eintreten.
Die laufende Finanzierung. Läuft auf dem Objekt noch ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen, sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Bank sprechen. Lösen Sie das Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung ab, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 BGB). Für die lastenfreie Übergabe an den Käufer brauchen Sie zudem die Löschungsbewilligung der Bank (§ 1144 BGB). Die Beschaffung dieser Dokumente dauert erfahrungsgemäß länger als der Rest des eigentlichen Verkaufs.
Miteigentümer und Erbengemeinschaften. Gehört die Immobilie mehreren Personen, einer Erbengemeinschaft oder steht sie unter Nießbrauch, muss die Verkaufsentscheidung vor dem ersten Inserat einstimmig stehen. Ein Verkauf, den ein Miteigentümer im Notartermin blockiert, kostet Sie wertvolle Zeit und Ihre Glaubwürdigkeit am Markt.