Wer in Grasleben ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen will, denkt meist zuerst an den Preis. Der eigentliche Aufwand liegt jedoch im Prozess: Unterlagen beschaffen, Fristen beachten, den Notartermin vorbereiten, eine eingetragene Grundschuld ablösen, am Ende die Schlüssel übergeben. Diese Seite beschreibt den gesamten Verkaufsprozess aus Ihrer Sicht als Eigentümer, von der Entscheidung bis zur Übergabe, inklusive der Steuer- und Kostenfragen, die dabei auf Sie zukommen.
Grasleben ist eine Gemeinde im Landkreis Helmstedt in Niedersachsen und Sitz der Samtgemeinde Grasleben, zu der außerdem Mariental,
Querenhorst und Rennau gehören. Für Grundbuchangelegenheiten ist das Amtsgericht Helmstedt als Grundbuchamt zuständig. Diese beiden Stellen begleiten Sie durch einen großen Teil des Verfahrens, und es lohnt sich, von Anfang an zu wissen, welche Behörde wofür zuständig ist.
Schritt 1: Den Wert einschätzen. Am Anfang steht eine belastbare Preisvorstellung. Ohne fundierten Wert lässt sich weder ein Angebotspreis noch eine Verhandlungsgrenze festlegen. Wie ein Verkehrswert ermittelt wird und welche Verfahren dabei greifen, behandelt die Seite zur Immobilienbewertung in Grasleben im Detail. Einen ersten, kostenfreien Anhaltspunkt liefert das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NI des LGLN, in dem die Bodenrichtwerte für Grundstücke in Grasleben einsehbar sind.
Schritt 2: Mit oder ohne Makler verkaufen. Beide Wege sind möglich und beide haben ihre Berechtigung. Welche Kriterien für oder gegen einen Maklerauftrag sprechen und was ein Makler konkret leistet, lesen Sie auf der Seite zum Immobilienmakler in Grasleben. Für den Prozess selbst ändert die Entscheidung wenig: Die Schritte bleiben dieselben, nur die Verteilung der Arbeit verschiebt sich.
Schritt 3: Unterlagen beschaffen. Der zeitaufwendigste Teil, weil mehrere Behörden und Stellen beteiligt sind. Die vollständige Liste finden Sie weiter unten.
Schritt 4: Objekt aufbereiten und vermarkten. Aufräumen, kleinere Mängel beheben, aussagekräftige Fotos bei Tageslicht, ein Exposé mit korrekten Flächenangaben und Baujahren. Ungenaue Angaben im Exposé holen Sie spätestens am Notartisch wieder ein und können im schlechten Fall zu Preisnachverhandlungen führen.
Schritt 5: Besichtigungen durchführen. Hier greift eine Pflicht, die viele private Verkäufer übersehen: Den Energieausweis müssen Sie spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Käufer nach Vertragsabschluss übergeben (§ 80 Abs. 3 und Abs. 4 GEG). Beantragen Sie den Ausweis daher frühzeitig, nicht erst kurz vor dem ersten Termin.
Schritt 6: Käufer prüfen und verhandeln. Lassen Sie sich vor einer Reservierung eine Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers zeigen. Eine geplatzte Finanzierung kostet Sie mehrere Wochen Vermarktungszeit, weil Interessenten in der Zwischenzeit abspringen.
Schritt 7: Kaufvertrag beurkunden. Der Kaufvertrag über ein Grundstück bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB). Ein privatschriftlicher Vertrag ist nichtig, auch wenn beide Seiten ihn unterschrieben haben.
Schritt 8: Kaufpreis abwickeln. Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung, holt die erforderlichen Erklärungen ein und teilt beiden Seiten mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Sie zahlen erst dann die Schlüsselübergabe, wenn das Geld eingegangen ist.
Schritt 9: Übergabe. Zählerstände ablesen, Schlüssel übergeben, Übergabeprotokoll unterschreiben. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt im Anschluss, ohne dass Sie dabei noch anwesend sein müssen.
Zwischen dem Entschluss und der Schlüsselübergabe vergehen bei einem normal gelagerten Verkauf in der Regel mehrere Monate. Den größten Anteil beanspruchen die Unterlagenbeschaffung und die Zeit zwischen Beurkundung und Kaufpreiszahlung.