1. Verkaufsgespräch und Zielklärung #
Zuerst klären wir Ausgangslage und Ziel: Objekt, Zeitplan, Nutzungsstatus, bestehende Mietverhältnisse, Belastungen, Erwartungen. Ebenso wichtig sind die persönlichen Rahmenbedingungen. Soll zu einem festen Termin übergeben werden? Wird die Immobilie noch bewohnt? Müssen mehrere Eigentümer oder Erben gemeinsam entscheiden? Diese Punkte bestimmen den Ablauf stärker als jedes Inserat.
2. Objektaufnahme und Unterlagenprüfung #
Wir nehmen die Immobilie auf und sichten die vorhandenen Dokumente. Fehlendes wird vor dem Vermarktungsstart beschafft, damit Rückfragen von Käufern, Banken und Notariat ohne Wartezeit beantwortet werden können. Parallel legen wir fest, welche Eigenschaften die Positionierung tragen. Angaben müssen konkret und belegbar sein, nicht möglichst zahlreich.
3. Vermarktungskonzept und Präsentation #
Die Präsentation verbindet belastbare Sachinformation mit einer klaren Ansprache der passenden Zielgruppe: aussagekräftige Fotos, ein strukturierter Beschreibungstext, aufbereitete Grundrisse, eine übersichtliche Merkmalsdarstellung. Mängel werden weder verschwiegen noch überbetont. Gerade bei älteren Wohnimmobilien schafft eine realistische Darstellung Vertrauen und filtert Interessenten vor. Die Lagebeschreibung bleibt konkret auf Badenstedt bezogen und beschreibt das tatsächliche Umfeld des Objekts.
4. Anfragen und Besichtigungen #
Anfragen werden strukturiert beantwortet und qualifiziert, bevor ein Termin vereinbart wird. Interessenten sollen die Eckdaten kennen, wenn sie die Immobilie betreten. Bei der Besichtigung geht es nicht nur um Räume, sondern um offene Punkte zu Zustand, Unterlagen, Übergabe und mitverkauftem Inventar. Gleichzeitig zeigt sich, wie konkret das Kaufinteresse ist und ob die Finanzierung vorbereitet wurde. Bei bewohnten Objekten planen wir Termine gebündelt, damit der Alltag der Bewohner planbar bleibt.
5. Kaufangebote und Verhandlung #
Ein Angebot wird nicht allein nach seiner Höhe bewertet. Vor einer Einigung klären wir:
- Liegt ein tragfähiger Finanzierungsnachweis vor?
- Welche Gegenstände werden mitverkauft?
- Wann soll die Übergabe erfolgen, geräumt oder mit Inventar?
- Welche Bedingungen müssen in den Kaufvertrag aufgenommen werden?
- Wie werden bekannte Mängel und Sondervereinbarungen dokumentiert?
Wir ordnen die Angebote ein und führen die Verhandlung auf Basis der vereinbarten Strategie. Die Entscheidung, welches Angebot angenommen wird, treffen Sie.
6. Kaufvertrag und Notartermin #
Ein Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie muss nach § 311b BGB notariell beurkundet werden. Eine mündliche Einigung oder ein privat unterschriebenes Papier ersetzt die Beurkundung nicht.
Nach der Käuferauswahl erhält das Notariat die Angaben für den Vertragsentwurf. Beide Seiten sollten den Entwurf sorgfältig prüfen und Fragen vor dem Termin klären. Der Notar ist neutral: er erläutert die rechtlichen Inhalte, vertritt aber nicht die wirtschaftlichen Interessen einer Partei. Der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung kann nach § 883 BGB durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert werden. Das Eigentum selbst geht gemäß § 873 BGB erst durch Einigung und Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch über.
7. Kaufpreiszahlung und Übergabe #
Nach der Beurkundung veranlasst das Notariat die vereinbarten Schritte und informiert die Parteien, wenn die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung vorliegen. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt und nach bestätigtem Zahlungseingang. Im Übergabeprotokoll werden Zustand, Zählerstände, übergebene Schlüssel und Unterlagen festgehalten.