Vollständige und widerspruchsfreie Unterlagen sind der stärkste Hebel auf die Verkaufsdauer, weil auch die Bank des Käufers sie sehen will, bevor sie zusagt. Je nach Objekt gehören dazu:
- aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte
- Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Bauakte, Baugenehmigung, Abnahmen
- Nachweise über Modernisierungen und Reparaturen
- Versicherungsunterlagen und laufende Verträge
- bestehende Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
- Auskunft über eingetragene Belastungen in Abteilung II und III
Bei einer Eigentumswohnung kommen die Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und der aktuelle Wirtschaftsplan hinzu (§§ 8, 24, 28 WEG). Käufer und Bank fordern diese Dokumente regelmäßig an, die Beschaffung über die Verwaltung dauert erfahrungsgemäß am längsten. Starten Sie damit zuerst.
Der Energieausweis hat eine eigene, gesetzliche Frist. Ein gültiger Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer nach Vertragsschluss übergeben werden (§ 80 Abs. 3 und Abs. 6 GEG). Er ist damit kein Dokument für später, sondern eine Voraussetzung für den ersten Besichtigungstermin.
Prüfen Sie zum Schluss, ob Exposé, Grundriss, Energieausweis und Grundbuch dieselbe Immobilie beschreiben. Abweichungen bei Fläche, Baujahr oder Nutzung fallen spätestens beim Notartermin auf und kosten dann Verhandlungsposition.