Linden-Nord ist ein Stadtteil im Stadtbezirk Linden-Limmer der Landeshauptstadt Hannover, geprägt von dichtem Gründerzeit- und Bestandsbau. Wer hier verkauft, verkauft deshalb selten ein einfaches, freies Objekt: Es geht meist um einen Altbau mit gewachsener Bauakte, um ein Mehrfamilienhaus mit laufenden Mietverhältnissen oder um eine vermietete Eigentumswohnung in einem umgewandelten Haus. Jede dieser drei Konstellationen löst eigene Unterlagen, eigene Rechtsfragen und vor allem eigene Fristen aus.
Diese Seite richtet sich an Eigentümer und beschreibt den Ablauf in der Reihenfolge, in der er praktisch abgearbeitet wird. Was sie bewusst nicht liefert: eine Wertermittlung, Bewertungsverfahren, Quadratmeterpreise oder Aussagen zur Preisentwicklung. Nur zur Einordnung: Der Verkehrswert ist nach § 194 BauGB der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre, und die Bodenrichtwerte für Hannover führt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Portal BORIS.NI. Die Preisfindung selbst gehört nicht in diesen Leitfaden.
Der erste Schritt ist eine nüchterne Bestandsaufnahme. Sie entscheidet darüber, welcher der folgenden Abschnitte für Sie überhaupt gilt:
- Ist das Objekt frei, teilvermietet oder vollständig vermietet?
- Verkaufen Sie ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentum?
- Wurde das Wohnungseigentum erst nach der Überlassung an den heutigen Mieter begründet?
- Stimmen Grundrisse, Wohnflächen und tatsächliche Nutzung mit der Bauakte überein?
- Wurden Dachgeschossausbau, Balkone, Grundrissänderungen oder Nutzungsänderungen genehmigt?
- Bestehen Baulasten, Dienstbarkeiten, Wohnrechte oder ein Nießbrauch?
- Gibt es bekannten Sanierungsbedarf oder bereits beschlossene Maßnahmen?
Dazu kommt die öffentlich-rechtliche Prüfung. Ob für ein konkretes Objekt in Linden-Nord eine Erhaltungssatzung, ein Sanierungsgebiet oder ein Denkmalschutzstatus gilt, ist vor dem Verkauf beim Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover und im Denkmalverzeichnis Niedersachsen zu prüfen, das über den Denkmalatlas Niedersachsen zugänglich ist. Die Lage in einem Altbauquartier allein beantwortet diese Frage nicht, und das Ergebnis ist keine Formalie: Es kann Genehmigungsvorbehalte, ein gemeindliches Vorkaufsrecht oder Auflagen für spätere Maßnahmen auslösen, die im Kaufvertrag offengelegt gehören.