1. Erstgespräch und Objektaufnahme. Wir klären Ihr Ziel, Ihren Zeitrahmen und die Ausgangslage: Eigennutzung, Vermietung, Erbfall, Trennung, Umzug oder Anschlussfinanzierung. Anschließend nehmen wir die Immobilie auf, inklusive Ausstattung, Zustand, Besonderheiten und rechtlicher Punkte wie bestehender Mietverhältnisse oder eingetragener Belastungen.
2. Unterlagen prüfen und beschaffen. Vollständige Unterlagen verkürzen die Vermarktung und verhindern Rückfragen, die Kaufinteressenten verunsichern. Das Gebäudeenergiegesetz enthält Vorgaben zur Vorlage und Übergabe von Energieausweisen beim Verkauf von Gebäuden oder Wohnungen. Ob ein gültiger Ausweis vorliegt oder beschafft werden muss, klären wir deshalb zuerst.
3. Zielgruppe und Strategie festlegen. Aus Objekt, Mikrolage und Verkaufsziel ergibt sich, wer angesprochen wird und wie: breite Portalvermarktung oder ein diskretes Vorgehen ohne öffentliches Inserat, etwa bei vermieteten Objekten oder in sensiblen familiären Situationen. Kanäle, Zeitplan und Besichtigungsformat stehen vor dem Start fest.
4. Verkaufsunterlagen erstellen. Professionelle Fotos, Grundrisse, korrekte Objektdaten und ein Text, der die Zielgruppe adressiert. Erbbaurecht, laufende Mietverhältnisse, Baulasten oder bekannte Mängel werden sachlich benannt, nicht versteckt.
5. Interessenten qualifizieren und besichtigen. Wir prüfen Bedarf, Zeitplan und Finanzierbarkeit, bevor jemand Ihre Wohnung betritt. Das schützt Ihre Privatsphäre, begrenzt den Besichtigungstourismus und sorgt dafür, dass Sie Ihre Zeit mit Käufern verbringen, die tatsächlich kaufen können. Bei vermieteten Einheiten stimmen wir Termine rücksichtsvoll mit den Mietern ab.
6. Angebote und Finanzierung prüfen. Nicht die höchste Zahl gewinnt, sondern das sicherste Gesamtpaket aus Preis, Finanzierungsstand, Eigenkapital, Übergabetermin und Bedingungen. Eine Finanzierungsbestätigung erhöht die Sicherheit, ersetzt aber nicht die abschließende Prüfung durch Bank und Notariat.
7. Kaufvertrag und Notartermin. Ein Grundstückskaufvertrag bedarf in Deutschland der notariellen Beurkundung, und das gilt ebenso für Eigentumswohnungen, Häuser und Mehrfamilienhäuser. Wir übermitteln die kaufrelevanten Daten an das Notariat, koordinieren den Entwurf und begleiten Sie zum Termin. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten gesetzliche Regeln zur Verteilung der Maklerkosten, wenn der Käufer Verbraucher ist. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, besprechen wir vorher und nicht beim Notar.
8. Kaufpreiszahlung und Übergabe. Nach der Beurkundung veranlasst das Notariat die weiteren Schritte. Der Kaufpreis wird fällig, sobald die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, erst danach folgt die Übergabe entsprechend den Regelungen des Kaufvertrags. Zählerstände, Schlüssel und Zustand werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das für beide Seiten Klarheit schafft.