Der eigentliche Verkauf läuft in einer festen Reihenfolge ab:
Erstgespräch und Zielsetzung. Was soll erreicht werden: schneller Verkauf, höchster Preis, ein bestimmter Übergabetermin? Diese drei sind nicht gleichzeitig maximierbar.
Exposé. Fotos, Grundrisse, Beschreibung, Energiekennwerte. Bei Misburger Bestandshäusern gehört der Sanierungsstand ehrlich hinein: Baujahr der Heizung, Fenster, Dach. Die Nähe zu den Baggerseen und die Anbindung über die Linie 7 sind belastbare Lagevorteile und dürfen genannt werden.
Besichtigungen. Einzeltermine statt Massenbesichtigungen, Energieausweis liegt vor. Interessenten früh nach der Finanzierungsbestätigung fragen.
Verhandlung und Reservierung. Einigung über Preis, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar.
Notartermin. Der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB); zuständig für die Eintragung im Grundbuch ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Hannover. Der Entwurf muss Ihnen und dem Käufer mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Lesen Sie ihn in dieser Zeit tatsächlich.
Kaufpreisfälligkeit. Der Notar zeigt Fälligkeit erst an, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen und die Lastenfreistellung gesichert ist. Zwischen Beurkundung und Zahlung liegen typischerweise mehrere Wochen.
Übergabe. Am Übergabetag ein Protokoll aufsetzen: Zählerstände für Strom, Gas, Wasser, Anzahl der übergebenen Schlüssel, Zustand der Räume, mitverkauftes Inventar, Datum des Gefahrübergangs. Dieses Protokoll ist Ihr wichtigster Beleg, falls später etwas beanstandet wird.