Exposé. Aussagekräftige Fotos bei Tageslicht, ein maßstäblicher Grundriss, ehrliche Zustandsbeschreibung, Baujahr, Flächen, Energiekennwerte. Das Exposé soll die Vorauswahl treffen, nicht möglichst viele Besichtigungen erzeugen.
Vermarktung und Anfragen. Ordnen Sie Anfragen, bevor Sie Termine vergeben. Zwei Fragen genügen meist: Wie ist die Finanzierung gesichert, und bis wann soll gekauft werden?
Besichtigungen. Einzeltermine statt Massenbesichtigung, Unterlagen und Energieausweis liegen bereit, Fragen zu Nebenkosten, Rücklage und Modernisierungen sind vorab beantwortbar.
Bonitätsprüfung. Vor der Reservierung die Finanzierungsbestätigung der Bank anfordern. Ein Rücktritt nach der Beurkundung kostet Zeit und Geld.
Kaufvertrag und Notartermin. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam (BGB § 311b Absatz 1). Den Entwurf lesen beide Seiten vor dem Termin. Prüfen Sie besonders Kaufpreisfälligkeit, Übergabetermin, Regelungen zu Zubehör und Inventar sowie die Formulierungen zum Gewährleistungsausschluss und zu offengelegten Mängeln.
Abwicklung. Nach der Beurkundung folgen Auflassungsvormerkung, Löschungsunterlagen für eingetragene Grundschulden, Fälligkeitsmitteilung des Notars und Kaufpreiszahlung.
Übergabe. Übergabeprotokoll mit allen Zählerständen, Schlüsselliste, Übergabe der Unterlagen, Ummeldung von Strom, Gas, Wasser und Versicherungen. Erst dann ist der Verkauf abgeschlossen.