Wer in Mühlenberg verkauft, verkauft in aller Regel kein freistehendes Einzelobjekt, sondern einen Anteil an einer Gemeinschaft. Der Stadtteil im Stadtbezirk Ricklingen im Südwesten Hannovers entstand ab Mitte der 1960er Jahre als planmäßig angelegte Großsiedlung. Der Wohnungsbestand ist deshalb stark vom Geschosswohnungsbau dieser Bauphase geprägt: Eigentumswohnungen in größeren Wohnanlagen, dazu Mehrfamilienhäuser derselben Baujahre. Genau daraus ergibt sich, woran ein Verkauf hier scheitert oder gelingt. Nicht am Objekt selbst, sondern an den Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, am Zustand der Erhaltungsrücklage und an der Frage, ob vermietet oder frei verkauft wird.
Diese Seite beschreibt ausschließlich den Ablauf aus Verkäufersicht. Sie ermittelt keinen Wert und nennt keine Preise. Amtliche Bodenrichtwerte und Auswertungen zum Grundstücksmarkt veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hannover, abrufbar über BORIS Niedersachsen.
Käufer und vor allem deren finanzierende Banken verlangen bei Wohnungseigentum einen festen Satz an Dokumenten. Fehlt davon etwas, verzögert sich nicht der Notartermin, sondern die Finanzierungszusage, und ohne die gibt es keinen Termin. Erwartet werden regelmäßig:
- die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, aus der hervorgeht, was Sondereigentum ist und was Gemeinschaftseigentum,
- die Abgeschlossenheitsbescheinigung,
- die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, üblicherweise der letzten drei Jahre,
- die Beschlusssammlung, die der Verwalter führen muss,
- der aktuelle Wirtschaftsplan und die letzten Jahresabrechnungen,
- der Stand der Erhaltungsrücklage.
Diese Anforderungen folgen der Systematik des Wohnungseigentumsgesetzes, unter anderem den Paragrafen 5, 7, 8 sowie 24 Absatz 7 und 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG.
Beschaffen lässt sich das über die Verwaltung. Rechnen Sie mit Bearbeitungszeit und fordern Sie schriftlich an, mit Frist. Teilungserklärung und Aufteilungsplan liegen zusätzlich beim Grundbuchamt beziehungsweise in der Grundakte, was hilft, wenn die Verwaltung gewechselt hat und ältere Vorgänge nicht mehr vollständig vorliegen. Bei Anlagen aus der Entstehungszeit des Stadtteils ist das kein Ausnahmefall: Verwalterwechsel, Umschreibungen und nachträgliche Änderungen der Teilungserklärung haben sich über Jahrzehnte angesammelt.
Prüfen Sie die Unterlagen, bevor ein Interessent sie sieht. Drei Punkte lohnen den genauen Blick. Erstens: Deckt sich der Aufteilungsplan mit dem tatsächlichen Zuschnitt? Ausgebaute Loggien, verlegte Wände oder ein zur Wohnung gezogener Abstellraum sind in Beständen dieser Bauphase häufig und stehen selten in der Teilungserklärung. Zweitens: Wem gehören Sondernutzungsrechte an Stellplatz, Keller oder Gartenanteil, und ist das eingetragen oder nur gelebte Praxis? Drittens: Enthält die Beschlusssammlung Beschlüsse, die den Käufer binden, etwa zu einer beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten Maßnahme.