Wer eine Immobilie in Sahlkamp verkaufen will, verkauft in einem Stadtteil, dessen Bestand die Ausführung vorgibt. Sahlkamp gehört zum Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide im Nordosten Hannovers und grenzt an Vahrenheide, Bothfeld, Lahe und Isernhagen-Süd. In Sahlkamp-Mitte dominiert Geschosswohnungsbau der 1960er- und 1970er-Jahre, überwiegend in Wohnungseigentum aufgeteilt; am Stadtteilrand stehen ältere Ein- und Reihenhäuser. Daraus folgt für den Verkauf: In der Mehrzahl der Fälle entscheidet nicht die eigene Wohnung über den Ablauf, sondern die Gemeinschaft, in der sie liegt. Beschlusslage, Rücklage und dokumentierter Sanierungsstand bestimmen, wie schnell ein Kaufinteressent seine Finanzierung bestätigt bekommt.
Die zweite Weichenstellung ist die Nutzungssituation. Ein spürbarer Teil der Sahlkamper Eigentumswohnungen ist vermietet, und die Käufermischung besteht entsprechend aus Selbstnutzern und Kapitalanlegern. Eine vermietete Einheit wird anders vorbereitet, anders unterlegt und anders übergeben als eine freie. Beides sauber getrennt zu halten, ist der praktische Kern der Verkaufsvorbereitung.
Unterlagen werden nicht gesammelt, sondern in einer Reihenfolge beschafft, weil die Beschaffungswege unterschiedlich lange dauern und teilweise voneinander abhängen.
Zuerst, weil es alles Weitere bestimmt: aktueller Grundbuchauszug. Er zeigt, wer verkaufsberechtigt ist, welche Grundschulden in Abteilung III stehen und ob Abteilung II Rechte enthält, die den Verkauf berühren, etwa Wohnrechte, Nießbrauch, Leitungsrechte oder einen Sanierungsvermerk. Steht dort ein Sanierungsvermerk, ist der Kaufvertrag genehmigungsbedürftig, und der Notartermin verschiebt sich um die Bearbeitungszeit der Behörde. Sahlkamp-Mitte war Programmgebiet der städtebaulichen Erneuerung der Landeshauptstadt Hannover; ob und in welchem Zuschnitt ein förmlicher Status das konkrete Grundstück heute betrifft, klärt der Grundbuchauszug zuverlässiger als jede allgemeine Aussage über den Stadtteil.
Parallel, weil es am längsten dauert: die WEG-Unterlagen von der Hausverwaltung. Für eine Eigentumswohnung sind das Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und sämtlichen Nachträgen, Aufteilungsplan, der laufende Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnungen der zurückliegenden Jahre, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG, dazu der Stand der Erhaltungsrücklage. Bei Anlagen aus der Bauzeit des Sahlkamper Bestands liegen ältere Nachträge und Protokolle oft nur in Papierform im Archiv der Verwaltung. Diese Anforderung gehört deshalb vor die erste Besichtigung, nicht danach.
Danach, weil es auf den ersten beiden Schritten aufbaut: Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Grundriss und die Belege zu Modernisierungen innerhalb der Wohnung. Beim Verkauf eines bestehenden Gebäudes ist ein gültiger Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und dem Käufer bei Vertragsabschluss zu übergeben; ein Verstoß ist nach dem Gebäudeenergiegesetz bußgeldbewehrt. Welche Ausweisart in Betracht kommt und wer sie ausstellt, hängt bei einer WEG von Daten ab, die ohnehin aus der Verwaltung kommen.