1. Ziel und Zeitrahmen festlegen. Klären Sie den gewünschten Übergabetermin, laufende Verpflichtungen und die Entscheidungswege. Bei mehreren Eigentümern, etwa nach einer Erbfolge, muss vor dem ersten Termin feststehen, wer verhandelt und wessen Zustimmung nötig ist. Läuft noch eine Finanzierung, fragen Sie die Ablösekonditionen bei der Bank ab.
2. Unterlagenmappe zusammenstellen. Sie beschleunigt die Prüfung durch Interessenten, deren Banken und das Notariat. Dazu gehören in der Regel:
- aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte und Grundrisse
- Wohnflächenberechnung oder anderer Flächennachweis
- gültiger Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen und Instandhaltung
- Bauunterlagen, soweit vorhanden
Das Grundbuch für Grundstücke in Hannover führt das Amtsgericht Hannover als Grundbuchamt, dort fordern Sie den aktuellen Auszug an. Welche Dokumente darüber hinaus nötig sind, hängt von der rechtlichen Struktur des Objekts ab.
3. Vermarktung auf die Zielgruppe zuschneiden. Jetzt entstehen Exposé, Fotos, Grundrissdarstellung und Beschreibung. Alle Angaben müssen zueinander passen: Eine Flächenangabe im Text, die dem Grundriss widerspricht, kostet Vertrauen. Die Preisposition selbst gehört auf eine belastbare Wertermittlung gestützt, die Methodik dazu finden Sie auf der Seite zur Immobilienbewertung in Vinnhorst.
4. Anfragen qualifizieren und Besichtigungen bündeln. Klären Sie vor der Terminvergabe Kontaktdaten, Kaufabsicht und grundsätzliche Finanzierbarkeit. Bündeln Sie Einzeltermine in Blöcken, das begrenzt die Belastung im bewohnten Objekt und macht die Nachbereitung vergleichbar. Halten Sie die Unterlagen bereit, machen Sie keine ungeprüften Zusagen und beantworten Sie offene Fragen im Nachgang schriftlich.
5. Käufer und Finanzierung prüfen. Vor Reservierung oder Vertragsvorbereitung sollte eine belastbare Finanzierungsbestätigung der Bank vorliegen. Rechnen Sie mit, dass der Käufer in Niedersachsen zusätzlich 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis trägt. Diese Nebenkosten binden Eigenkapital und begrenzen, was ein Interessent tatsächlich bieten kann.
6. Kaufvertrag abstimmen und beurkunden. Stehen Käufer, Kaufpreis und Übergabezeitpunkt fest, erhält das Notariat die Daten. Prüfen Sie den Entwurf in Ruhe, insbesondere Fälligkeitsvoraussetzungen, Übergabetermin, mitverkauftes Zubehör und die Regelungen zu bestehenden Belastungen. Ein Immobilienkaufvertrag wird erst durch notarielle Beurkundung wirksam, mündliche oder privatschriftliche Vereinbarungen sind nichtig (Paragraf 311b Absatz 1 BGB).
7. Kaufpreiszahlung und Übergabe organisieren. Zwischen Beurkundung und Zahlung liegen die Eintragung der Auflassungsvormerkung, Löschungsunterlagen für alte Grundschulden und die Fälligkeitsmitteilung des Notariats. Übergeben wird erst, wenn der Kaufpreis eingegangen ist. Halten Sie Zählerstände, Schlüssel, übergebene Unterlagen und offene Restpunkte in einem Protokoll fest, das beide Seiten unterschreiben.