Wer in Hohenhameln ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück verkauft, tut das selten routiniert. Für die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer ist es der erste oder zweite Verkauf im Leben, und er fällt fast immer mit etwas anderem zusammen: einem Erbfall, einer Trennung, dem Auszug der Kinder, einem beruflichen Wechsel. Dieser Leitfaden führt Sie deshalb nicht durch Theorie, sondern durch den tatsächlichen Ablauf: von der Verkaufsplanung über die Unterlagen und die Vermarktung bis zum Notartermin und zur Schlüsselübergabe. Hohenhameln ist eine Gemeinde im Landkreis Peine in Niedersachsen, und der lokale Zuschnitt spielt vor allem an einer Stelle eine Rolle: bei der Frage, wem Sie Ihre Immobilie verkaufen und mit welchen Argumenten.
Bevor Sie ein Foto machen oder ein Inserat schreiben, klären Sie drei Punkte. Sie bestimmen den gesamten weiteren Ablauf.
Wann soll das Geld fließen? Ein Verkauf lässt sich oft in wenigen Wochen anbahnen, aber zwischen Beurkundung und Kaufpreiszahlung liegen weitere Wochen, weil der Notar die vertraglich vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen abarbeitet: Eintragung der Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen für eingetragene Grundschulden, gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen. Wer eine Anschlussfinanzierung oder einen festen Umzugstermin plant, sollte diesen Puffer von Anfang an einrechnen. Wer unter erkennbarem Zeitdruck verhandelt, macht häufiger Zugeständnisse.
Verkaufen Sie leer oder vermietet? Eine vermietete Wohnung spricht Kapitalanleger an, die auf Mieteinnahmen, nicht umlagefähige Kosten und den Zustand des Gemeinschaftseigentums schauen. Eine bezugsfreie Immobilie spricht Familien und Selbstnutzer an. Das sind zwei Käufergruppen mit zwei Preislogiken. Entscheiden Sie sich früh für eine Richtung, statt beide halbherzig zu bedienen. Eine bestehende Vermietung darf dabei nie wie eine sofortige Bezugsmöglichkeit dargestellt werden.
Wer darf überhaupt verkaufen? Bei Erbengemeinschaften, geschiedenen Eheleuten mit gemeinsamem Eigentum, Nachlasspflegschaften oder Betreuungsfällen ist die Verfügungsbefugnis der häufigste Grund, warum ein Verkauf kurz vor dem Notartermin stockt. Prüfen Sie, wer im Grundbuch eingetragen ist, wer zustimmen muss, ob ein geeigneter Erbnachweis vorliegt, ob eine vorhandene Vollmacht für ein Immobiliengeschäft ausreicht und ob im Betreuungsfall eine gerichtliche Genehmigung nötig ist. Klären Sie das, solange noch kein Käufer wartet.
Als grobe Orientierung für einen Verkauf ohne Komplikationen hat sich bewährt: von zwei bis vier Wochen für Unterlagen und Vorbereitung, von vier bis zehn Wochen für Vermarktung und Interessentenauswahl, von vier bis acht Wochen von der Beurkundung bis zu Zahlung und Übergabe. Die tatsächliche Vermarktungsdauer hängt von Objektart, Zustand, Angebotspreis und Nachfrage ab.