Eine gute Darstellung beantwortet die Fragen, die sonst einzeln per E-Mail kommen. Sie darf werben, aber jede Aussage muss belegbar sein: Flächen aus der Berechnung, Baujahr aus den Bauunterlagen, Modernisierungen mit Jahr und Umfang.
Dazu gehören Aufnahmen, die den realen Zustand zeigen, ein gegliedertes Exposé, lesbare Grundrisse, klare Flächen- und Einheitenangaben, eine sachliche Lagebeschreibung, der geplante Übergabezeitpunkt und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis.
Bei gemischt genutzten oder vermieteten Objekten kommt eine Zuordnung hinzu, die keinen Interpretationsspielraum lassen darf: Welche Einheit ist frei, welche vermietet, zu welchen Konditionen und mit welchen Kündigungsfristen? Wem gehören Stellplätze, Nebenflächen, Lagerräume und Zuwegungen? Diese Fragen entscheiden über Finanzierbarkeit und Kaufpreis und werden deshalb früh beantwortet.
Was nicht in eine öffentliche Anzeige gehört: vollständige Mietverträge, Eigentümerdaten, Grundbuchauszüge, Zutrittsinformationen. Solche Unterlagen gehen an qualifizierte Interessenten, in dem Schritt, in dem sie gebraucht werden.