| Unterlage | Wofür sie gebraucht wird |
|---|
| Grundbuchauszug (aktuell) | Eigentum, Lasten, Rechte in Abteilung II und III |
| Flurkarte, Liegenschaftskarte | Lage, Zuschnitt, Grenzen |
| Grundrisse, Flächenberechnung | Bankbewertung, Wohnflächenangabe |
| Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung | Nachweis des genehmigten Bestands |
| Nachweise über Modernisierungen | Begründung des Preises, Zustandsbewertung |
| Energieausweis | Gesetzliche Vorlage- und Anzeigepflicht |
| Grundsteuer- und Versicherungsunterlagen | Laufende Kosten für den Käufer |
| Angaben zu Baulasten, Wege- und Wohnrechten | Vertragsgestaltung, Haftung |
| Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen | Bewertung vermieteter Objekte |
| Darlehens- und Grundschuldunterlagen | Lastenfreie Übertragung |
Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, Versammlungsprotokolle und der Stand der Rücklage hinzu.
Fehlende Dokumente fordern Sie frühzeitig beim Grundbuchamt, beim Katasteramt, bei der Bauaktenstelle des Landkreises, bei der Hausverwaltung oder bei Ihrer Bank an. Prüfen Sie Flächen, Baujahr und Modernisierungsangaben, bevor Sie sie verwenden: Eine aus alten Verkaufsunterlagen übernommene Wohnfläche, die nicht stimmt, ist später ein Haftungsthema und kein Detailfehler.
Energieausweis: Pflicht bei Anzeige und Besichtigung #
Der Verkäufer muss einem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie davon vorlegen; gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten (§ 80 GEG). Liegt ein Energieausweis vor, müssen in entgeltlichen Immobilienanzeigen zudem bestimmte Energiekennwerte aus dem Ausweis genannt werden (§ 87 GEG).
Praktische Folge: Der Ausweis gehört an den Anfang der Vorbereitung, nicht in die Woche der ersten Besichtigung. Für einen Verbrauchsausweis werden Verbrauchsdaten mehrerer Abrechnungsperioden benötigt, für einen Bedarfsausweis Gebäudedaten und in der Regel eine Ortsbegehung.