Brauche ich für den Verkauf zwingend einen Energieausweis?
§ 80 GEG regelt die Verwendung und Vorlage von Energieausweisen beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden oder Nutzungseinheiten, und die Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen richten sich nach § 87 GEG. Der Ausweis gehört daher in die Vorbereitung, bevor die erste Anzeige erscheint. Ob im Einzelfall eine gesetzliche Ausnahme greift, wird vorab geprüft.
Reicht ein privatschriftlicher Kaufvertrag?
Nein. Nach § 311b BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstückseigentum verpflichtet, der notariellen Beurkundung.
Ab wann gehört die Immobilie dem Käufer?
Mit der Eintragung im Grundbuch. Das Eigentum geht durch Einigung über den Rechtsübergang und Eintragung in das Grundbuch über, § 873 BGB. Die Beurkundung ist die Grundlage dafür, aber noch nicht der Eigentumsübergang.
Wer trägt welche Kosten?
Nach § 448 BGB trägt der Verkäufer grundsätzlich die Kosten der Übergabe, der Käufer grundsätzlich die Kosten der Abnahme und der Eintragung ins Grundbuch. Abweichungen gehören ausdrücklich in den Vertrag.
Wann erhalte ich den Kaufpreis?
Zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Der Notar informiert die Beteiligten, sobald die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind; der Käufer zahlt dann innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist.
Was passiert mit einer bestehenden Grundschuld?
Sie verschwindet nicht automatisch durch den Verkauf. Soll der Käufer sie nicht übernehmen, koordiniert das Notariat die Ablösung mit der finanzierenden Bank und beschafft die Löschungsunterlagen.
Kann eine vermietete Immobilie verkauft werden?
Ja. Das Mietverhältnis besteht fort und ist bei Vorbereitung, Vermarktung und Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Das ist kein Verkaufshindernis, verändert aber Zielgruppe, Unterlagenlage und Übergabe. Mietverträge, Abrechnungen, Kaution und relevante Korrespondenz gehören deshalb von Anfang an in die Unterlagensammlung.
Kann ich starten, obwohl noch Unterlagen fehlen?
Die Vorbereitung kann beginnen. Vor der Veröffentlichung sollte jedoch feststehen, welche Dokumente vorliegen und wann die fehlenden verfügbar sind. Spätestens für die Finanzierungsprüfung und den Vertragsentwurf wird ein belastbarer Unterlagenbestand gebraucht.