Geerbte Immobilie. Zuerst muss feststehen, wer verfügungsberechtigt ist. Je nach Grundbuchlage braucht es einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll; in einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Miterben zustimmen. Wohnen die Erben auswärts, ist die Logistik der eigentliche Aufwand: Unterlagen liegen verstreut, während Besichtigung, Räumung und Behördengänge vor Ort koordiniert werden müssen. Vollmachten helfen, brauchen für bestimmte Erklärungen aber die notarielle Form.
Scheidung. Eigentum, Darlehen und Nutzung sind drei getrennte Fragen. Wer auszieht, bleibt ohne weitere Vereinbarung Miteigentümer und Darlehensnehmer. Klären Sie vor dem Verkauf, wie Restschuld, Kosten und Erlös verteilt werden.
Umzug. Finanzierung, Räumung und Übergabetermin müssen zusammenpassen. Übergeben Sie den Besitz nicht ohne ausdrückliche vertragliche Absicherung vor vollständiger Kaufpreiszahlung. Umgekehrt lässt sich ein späterer Übergabetermin vereinbaren, wenn Sie noch Zeit brauchen.
Vermietete Immobilie. Nach § 566 BGB tritt der Käufer in das bestehende Mietverhältnis ein: Kauf bricht nicht Miete. Der Verkauf beendet den Mietvertrag also nicht. Kaution, Betriebskosten, offene Forderungen und der wirtschaftliche Übergang gehören eindeutig in den Kaufvertrag. Eigenbedarf ist Sache des Käufers nach dem Eigentumsübergang und keine Zusage, die Sie geben können.
Laufender Kredit. Verkaufen ist trotz Finanzierung möglich. Lassen Sie sich Restschuld und mögliche Kosten einer vorzeitigen Ablösung von der Bank bestätigen. Eingetragene Grundschulden werden üblicherweise aus dem Kaufpreis abgelöst; der Notar koordiniert Löschungsunterlagen und Zahlungswege.